Wertinger Zeitung

Zum Ende der Dorferneue­rung wird vermessen

Aktion Vor dem Abschluss des Verfahrens in Binswangen werden unklare oder falsche Grenzverlä­ufe bereinigt. Warum das eine große Chance für die Eigentümer ist

- VON BRIGITTE BUNK

Binswangen Die Binswanger Dorferneue­rung geht dem Ende zu. Neben der Restaurier­ung des Schillingh­auses und der Marienkape­lle sind auch die Straßenbau­maßnahmen abgeschlos­sen. Dazu zählt der Ausbau der Bauernstra­ße, der Bergstraße, Schulstraß­e, am Schulplatz und im Kugelbergw­eg, die allesamt zum Bauabschni­tt eins gehörten. Der zweite Bauabschni­tt umfasste einen weiteren Bereich des Kugelbergw­egs, der Judengasse und des Raiffeisen­wegs und der letzte Part waren die Bauarbeite­n im Gäßle. Lediglich der Spielplatz in der Gartenstra­ße steht dieses Jahr noch auf der Agenda. Vor der Bürgervers­ammlung fand am Mittwoch in der Binswanger Mehrzweckh­alle die Versammlun­g der Teilnehmer­gemeinscha­ft statt, bei der Walter Maier vom Amt für Ländliche Entwicklun­g nochmals einen kurzen Rückblick gab, auch die anstehende­n Maßnahmen erläuterte.

Maier erklärte: „Zur Durchführu­ng einer Dorferneue­rung ist grundsätzl­ich ein Verfahren nach dem Flurberein­igungsgese­tz einzuleite­n.“Da bei der Binswanger Dorferneue­rung allerdings keine umfassende Neuordnung der Grundstück­e notwendig ist, hatte der Vorstand der Teilnehmer­schaft kürzlich in seiner Sitzung beschlosse­n, auf die Werteermit­tlung zu verzichten. Anders bei der Bodenordnu­ng. Nachdem es durchaus Grundstück­e gibt, wo beispielsw­eise die Grenzen von Gebäuden überbaut sind, die Zufahrt von Grundstück­en auf dem Eigentum des Nachbarn liegt, oder die Grenze überhaupt nie richtig festgelegt wurde, wird dies nun bereinigt. Grenzstein­e werden gesetzt und nach Abschluss der Arbeiten werden die Ergebnisse in das Liegenscha­ftsbuch und ins Grundbuch übernommen. Wenn ein Grundstück bebaut werden soll, kann es zu Problemen führen, wenn es mehrere Flurstücke umfasst. Die können im Rahmen dieses Verfahrens zusammenge­fasst werden, falls keine Grundschul­d oder Dienstbark­eit auf einem davon liegt. Das Wichtigste für die Betroffene­n laut Maier: „Damit wird eine dauerhafte Sicherung des neugeregel­ten Grundeigen­tums erreicht.“Und für die Bürger im Dorferneue­rungsgebie­t ist das kostenlos. Bürgermeis­ter Anton Winkler stimmte Maier zu, indem er sagte: „So eine Chance bekommen Sie so schnell nicht wieder.“

Die Vermessung beginnt vorausaber sichtlich am Montag, 23. April, und dauert mindestens drei Wochen. Norbert Leitenmaie­r ist der Ansprechpa­rtner, der den Binswanger­n erklärte, dass er nicht das ganze Gebiet vermessen werde. Nur Grundstück­e, bei denen etwas zu klären ist, sind im Fokus. Wer Fragen hat, kann sich an Bürgermeis­ter Winkler wenden oder während der Vermessung auf Leitenmaie­r zugehen.

Allerdings wird auch keine Grenze gegen den Willen der Eigentümer verändert, am besten wäre eh, wenn sich die Betroffene­n im Vorfeld einigen. Auf die Frage, wie es sein könne, dass eine Grenze nicht vermessen ist, erklärte Maier, dass früher die Flurkarten gezeichnet wurden. Wenn die Flächen nun vermessen werden, könne sich auch die Größe ändern. Norbert Leitenmeie­r stimmte zu: „Die Fläche, die im Grundbuch steht, muss nicht stimmen.“Deshalb sei es auch für spätere Generation­en wichtig, das zu regeln.

„Die Fläche, die im Grundbuch steht, muss nicht stimmen.“

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Norbert Leitenmeie­r

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