Herzlichen Glückwunsch
Zu „Happy Birthday, Grundgesetz“(Seite 1) vom 23. Mai:
Muss es sein, dass man gleich auf der Titelseite ganz groß schreibt: Happy Birthday, Grundgesetz!?
Adenauer und seinen Mitstreitern hätte es bestimmt gefallen, wenn Sie in unserer Muttersprache (Deutsch) geschrieben hätten: Herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz! Muss denn alles bei uns in englischer Sprache sein, haben wir keinen Stolz mehr, so wie andere Nationen?
Sieglinde Preißner,