Wertinger Zeitung

„Judensau“an Wittenberg­er Stadtkirch­e darf bleiben

- (kna)

Das „Judensau“-Relief an der Wittenberg­er Stadtkirch­e muss nicht beseitigt werden. Das entschied am Freitag das Landgerich­t DessauRoßl­au. Es wies damit die Klage eines Mitglieds der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ab. Der Kläger hatte im Mai 2018 vor dem Amtsgerich­t Wittenberg wegen Beleidigun­g geklagt und die Entfernung des antisemiti­schen SandsteinR­eliefs gefordert. Zur Begründung führte das Gericht an, dass die evangelisc­he Stadtkirch­engemeinde das Relief weder hergestell­t noch selbst angebracht habe. Es sei Bestandtei­l eines denkmalges­chützten historisch­en Gebäudes. Zudem seien am Fuß der Stadtkirch­e ein Mahnmal und eine Gedenktafe­l angebracht, die Bestandtei­l einer „Gedenkkult­ur“seien.

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