„Judensau“an Wittenberger Stadtkirche darf bleiben
Das „Judensau“-Relief an der Wittenberger Stadtkirche muss nicht beseitigt werden. Das entschied am Freitag das Landgericht DessauRoßlau. Es wies damit die Klage eines Mitglieds der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ab. Der Kläger hatte im Mai 2018 vor dem Amtsgericht Wittenberg wegen Beleidigung geklagt und die Entfernung des antisemitischen SandsteinReliefs gefordert. Zur Begründung führte das Gericht an, dass die evangelische Stadtkirchengemeinde das Relief weder hergestellt noch selbst angebracht habe. Es sei Bestandteil eines denkmalgeschützten historischen Gebäudes. Zudem seien am Fuß der Stadtkirche ein Mahnmal und eine Gedenktafel angebracht, die Bestandteil einer „Gedenkkultur“seien.