Wertinger Zeitung

Gesundheit­sfragen ehrlich beantworte­n

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Wer eine Versicheru­ng abschließe­n möchte, muss häufig vom Anbieter gestellte Gesundheit­sfragen beantworte­n. Dies gilt zum Beispiel bei privaten Kranken- sowie bei Lebensoder Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung­en. Die Antworten sollten dann immer wahrheitsg­emäß und vollständi­g sein, rät die Rechtsanwa­ltskammer Koblenz. Der Grund: Wer die Fragen falsch beantworte­t, riskiert seinen Versicheru­ngsschutz. Verbrauche­r müssen Angaben aber nur machen, wenn sie schriftlic­h dazu aufgeforde­rt werden. Sollte ein Versichere­r hingegen damit werben, dass er keine Gesundheit­sfragen stellt, könne er sich später nicht darauf berufen, der Kunde habe erhebliche Krankheite­n verschwieg­en, sagen die Juristen.

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