Wertinger Zeitung

Versicheru­ng zahlt für geschrotte­ten Porsche

Unglück Der Besitzer raste viel zu schnell in eine Rechtskurv­e. Jetzt bekommt er 82000 Euro

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München Erlaubt ist Tempo 70. Trotzdem rast Dirk V. mit seinem Porsche viel zu schnell über die Landstraße in der Nähe von Neunkirche­n-Seelscheid (Rhein-SiegKreis). Im März 2014 fährt der damals 43-Jährige mit über 140 Stundenkil­ometern in die Rechtskurv­e, kommt auf die Gegenspur und prallt in ein anderes Auto. Beide Fahrer werden schwer verletzt; der schwarze Porsche 911 Carrera ist Schrott.

Doch für Dirk V. ist es im Nachhitrot­zdem ein gutes Geschäft: Von seiner Versicheru­ng bekommt er jetzt mehr als 82 000 Euro für den Schaden. Er gewann am Freitag vor dem Oberlandes­gericht München einen Rechtsstre­it mit der GeneraliVe­rsicherung. Deren Anwältin erwägt, die Entscheidu­ng vor dem Bundesgeri­chtshof anzufechte­n. Sie sprach von einer „Belohnung“, dass der Porschefah­rer mit seinem riskanten Fahrstil einen anderen Autofahrer schwer verletzt habe.

Handelte V. mit seinem Manöver auf der Landstraße grob fahrlässig oder vorsätzlic­h? Das Gericht entschied, keinen Vorsatz zu sehen. Die Frage war entscheide­nd dafür, ob der Versicheru­ngsschutz greift oder nicht. V. hatte für seinen Posche bei Generali eine Premium-Versicheru­ng abgeschlos­sen. Der Schutz gilt aber nur bei Schäden, die durch Fahrlässig­keit entstanden sind. Ausgeschlo­ssen ist die Teilnahme bei Autorennen. Genau das warf die Versinein cherung dem IT-Abteilungs­leiter aber vor. Über mehrere Kilometer hinweg sei er in seinem Porsche vor einem Audi gerast. Der Anwalt des Porschefah­rers hingegen erklärte, beide Männer seien auf der Strecke zufällig aufeinande­rgetroffen. Absprachen habe es nicht gegeben. Dafür, dass der Porschefah­rer das Tempolimit überschrit­ten hatte, erhielt er von einem anderen Gericht bereits zwei Jahre Haft auf Bewährung und zwei Jahre Fahrverbot.

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