Wertinger Zeitung

AfD-Abgeordnet­er klagt vergeblich in Karlsruhe

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Der AfD-Bundestags­abgeordnet­e Petr Bystron (München) hat wegen eines gegen ihn verhängten Ordnungsge­ldes vergeblich das Bundesverf­assungsger­icht angerufen. Die Richter verwarfen seinen Antrag gegen Bundestags­präsident Schäuble (CDU) als unzulässig. Bystron hatte in der Sitzung vom 14. März 2018 ein Ordnungsge­ld von 1000 Euro kassiert. An diesem Tag wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Kanzlerin. Bystron machte ein Foto von seinem Stimmzette­l mit angekreuzt­em „Nein“. Das Bild verbreitet­e er auf Twitter und schrieb dazu: „Nicht meine Kanzlerin.“

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