AfD-Abgeordneter klagt vergeblich in Karlsruhe
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron (München) hat wegen eines gegen ihn verhängten Ordnungsgeldes vergeblich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Richter verwarfen seinen Antrag gegen Bundestagspräsident Schäuble (CDU) als unzulässig. Bystron hatte in der Sitzung vom 14. März 2018 ein Ordnungsgeld von 1000 Euro kassiert. An diesem Tag wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Kanzlerin. Bystron machte ein Foto von seinem Stimmzettel mit angekreuztem „Nein“. Das Bild verbreitete er auf Twitter und schrieb dazu: „Nicht meine Kanzlerin.“