Wertinger Zeitung

Ein großes Extra mit allen Bürgermeis­terkandida­ten

Kommunalwa­hl 2020 In fünf Gemeinden wird kein neuer Rathausche­f am 15. März gewn 13 gibt es Alleinkand­idaten und in neun Orten wird es spannend im Landkreis Dillingen

- VON SIMONE BRONNHUBER UND MARIA HEINRICH

Landkreis Der Wahlkampf im Landkreis Dillingen ist längst eröffnet. Ob für den Stadtrat, den Gemeindera­t oder den Kreistag: Die Kandidaten werben um jede Stimme, Flyer werden verteilt und Plakate hängen an jeder Ecke. Bei uns im Landkreis Dillingen werden auch die Bürgermeis­ter am 15. März 2020 neu gewählt. Dafür findet aber bei uns keine Landratswa­hl statt. Leo Schrell wurde außer der Reihe im April 2004 zum Landrat gewählt. Die dritte Amtszeit begann 2016.

wird es in einigen Kommunen richtig spannend. Der Landkreis Dillingen hat insgesamt 27 Gemeinden. In allen Orten werden Gemeinderä­te und Stadträte neu gewählt. Der Kreistag ebenfalls. In fünf Kommunen wird aber kein Bürgermeis­ter gewählt. Weil auch dort die jetzt amtierende­n Bürgermeis­ter außer der Reihe gewählt wurden. Dies sind: Miriam Gruß, FDP, Gundelfing­en; Gerrit Maneth, Freie Wähler, Höchstädt; Stephan Herreiner, CSU, Bissingen; Katja Müller, CSU, Lauingen; Hans Kaltner, CSU, Buttenwies­en.

In vielen Gemeinden im Landkreis Dillingen steht am 15. März nur jeweils ein Kandidat zur Wahl. Entweder der amtierende Rathausche­f stellt sich erneut zur Wahl oder es gibt nur einen einzigen neuen Bewerber für das

Amt. In folgenden Ortschafte­n können die Wähler

„nur“eine Stimme für den Bürgermeis­ter abgeben: Siegmund Meck, Bächingen; Anton Winkler, Binswangen; Friedrich Käßmeyer, Glött; Christoph Mettel, Haunsheim; Simon Peter, Holzheim; JoDafür hann Gebele, Laugna; Stefan Taglang, Medlingen; Christian Weber, Lutzingen; Walter Joas, Mödingen; Werner Filbrich, Villenbach; Willy Lehmeier, Wertingen; Thomas Baumann, Ziertheim; Tobias Steinwinte­r, Zöschingen; In diesen Ortschafte­n kann – Stand heute – vermutlich nur die Prozenthöh­e des Wahlergebn­isses eine Überraschu­ng werden.

In folgenden Ortschafte­n wird es dagegen richtig spannend: In Aislingen, Bachhagel, Blindheim, Dillingen, Finningen, Schwenning­en, Syrgenstei­n, Wittisling­en und Zusamalthe­im wollen gleich jeweils mehrere Frauen und Männer B germeister in der jeweiligen K mune werden. Das sind: Stefan ser, Jürgen Kopriva (Aisling Thomas Leitner, Ingo Hells (Bachhagel); Jürgen Frank, W Ritter (Blindheim); Frank K Tobias Rief (Dillingen); Klaus F gel, Kristina Reicherzer (Fin gen); Bettina Kapfer, Joha Ebermayer, Stephan Reitschu (Schwenning­en); Ralf Kindelm Dieter Kogge, Mirjam Steiner ( genstein); Paul Seitz, Thomas cherzer (Wittisling­en); Step Lutz und Felix Heßmann (Zus altheim);

Viele Bürger im Landkreis Dillinn haben ihre Kreuzchen mit Hilfe r Briefwahl bereits zuhause getzt – und das ist dieses Mal gar cht so einfach. Viele Zettel, viele immen und viele Umschläge woln richtig ausgefüllt werden. Da nnen durchaus mal Fehler passien. Ein Überblick:

Wie werden die Bürgermeis­ter geählt? Im Vergleich zu anderen ahlen ist die Kommunalwa­hl mpliziert. Stehen auf dem Stimmttel mehrere Bewerber, darf man nen Kandidaten mit einem Kreuz swählen. Steht auf dem Zettel nur n Bewerber, kann man ihn ankreuzen oder stattdesse­n den Namen einer anderen Person, die für das Amt geeignet sein könnte, in das dafür vorgesehen­e Feld schreiben. ● Wann ist ein Stimmzette­l ungültig? Der Stimmzette­l kann zudem ungültig werden, wenn der Wähler ihn leer, also ohne Kreuze oder Stimmen, abgibt. Das gilt auch, wenn nur Namen durchgestr­ichen sind, aber keine Listen oder Kandidaten angekreuzt sind. Ein Kandidat kann maximal drei Stimmen bekommen, auch wenn er mehrfach aufgeführt ist. Bekommt er mehr Stimmen, ist das zwar unzulässig, macht den Zettel aber nicht ungültig. Wenn der

Wähler insgesamt zu viele Stimmen vergibt – er hat beispielsw­eise nur acht zur Verfügung, verteilt aber zwölf –, wird der Stimmzette­l ungültig.

● Falsches Häufeln Der Wähler kann einem Kandidaten maximal drei Stimmen geben, auch wenn der Kandidat mehrfach aufgeführt ist.

● Kommentier­en Der Stimmzette­l wird ungültig, sobald der Wähler darauf Bemerkunge­n, Kommentare oder Zeichnunge­n hinterläss­t.

● Wer darf wählen? Es gibt bestimmte Kriterien, die die Bürger erfüllen müssen, damit sie zur Kommunalwa­hl gehen dürfen. Sie müssen 18 Jahre oder älter sein, deutscher Staatsbürg­er oder ein anderer EU-Staatsbürg­er. Sie müssen seit mindestens zwei Monaten in Bayern wohnen und ein Gericht darf ihnen die Wahl nicht verboten haben. Wer im Wahlverzei­chnis steht, bekommt bis spätestens drei Wochen vor der Wahl eine Benachrich­tigung. Auch Menschen mit einer Betreuung für alle Angelegenh­eiten dürfen wählen.

● Wer darf gewählt werden? Zur Wahl stellen darf sich jeder deutsche Staatsbürg­er, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in der Wahlgemein­de wohnt. Für Landräte und Bürgermeis­ter größerer Gemeinden gilt außerdem: Es dürfen auch Personen gewählt werden, die nicht im Landkreis oder in der Gemeinde wohnen, sie dürfen allerdings nicht älter als 66 Jahre sein.

● Wie werden die Gemeinde-, die Stadt- und die Kreisräte gewählt? Nach Angaben der Bayerische­n Landeszent­rale für Politische Bildungsar­beit bestimmt die Einwohnerz­ahl, wie viele Stimmen man insgesamt zur Verfügung hat. In den kleinsten Gemeinden sind es acht, in den größten Städten können es bis zu 80 Stimmen sein.

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