Den Impfausweis, bitte!
Im Impfausweis steht, gegen welche Krankheiten man geimpft wurde. Schulen müssen überprüfen, ob Kinder vor Masern geschützt sind. Das steht in einem neuen Gesetz
Wer an Masern erkrankt, bekommt rötliche Flecken am Körper und fühlt sich krank. Es handelt sich um eine gefährliche Krankheit. Nun gibt es ein neues Gesetz, das Schülerinnen und Schüler vor Masern schützen soll. Noch Fragen dazu? Hier kommen einige Antworten.
Was steht in dem neuen Gesetz? Es besagt zum Beispiel: Alle, die neu auf eine Schule kommen, müssen einen Schutz vor Masern nachweisen. Das geht etwa durch eine Impfung. Damit ist man vor der Krankheit geschützt. Man sagt auch immun. In letzter Zeit gab es aber immer wieder Menschen, die nicht geimpft waren und sich mit Masern angesteckt haben. Das kann ziemlich schnell gehen. Denn Masern werden durch stark ansteckende Viren ausgelöst. Diese können durch Sprechen, Husten oder Niesen von einem Menschen zum anderen gelangen.
Wie wird das Gesetz denn überprüft? Alle Impfungen eines Menschen werden in einen Ausweis eingetragen, den Impfausweis. Mit ihm kann man zeigen, dass man geimpft ist. Auch durch einen Bluttest kann nachgewiesen werden, dass der Körper Abwehrkräfte gegen die Krankheit hat. Die bildet er durch die Impfung oder wenn man einmal Masern hatte. Eine Bescheinigung vom Arzt darüber gilt auch als Nachweis für den Schutz. Es ist die Aufgabe der Schule, die Nachweise einzusammeln.
Was passiert, wenn man nicht geimpft ist? Wer schon zur Schule geht und noch nicht geimpft ist, hat Zeit, das Impfen nachzuholen. Bis Sommer 2021 muss das geschehen. „Allerdings kann niemand von der Schule ausgeschlossen werden, wenn er nicht geimpft ist“, erklärt der Experte Andreas Schmitz. Das liegt an der Schulpflicht. Bei manchen Menschen gibt es gesundheitliche Gründe, die gegen eine Impfung sprechen. Das muss ein Arzt bestätigen. „Wenn nur die Eltern gegen das Impfen sind, wird man versuchen, sie in Gesprächen zu überzeugen. Klappt das nicht, wird dem Gesundheitsamt Bescheid gegeben“, erklärt Andreas Schmitz. Das Amt muss dann entscheiden, wie es weitergeht.