Wetterapp darf nicht gratis sein
Justiz Eine Behörde muss Geld verlangen
Karlsruhe Fast jeder hat sie auf dem Handy oder Tablet: Wetterapps gehören zu den populärsten Programmen in den Shops von Google, Apple und Co. Doch der Anbieter, der die fundierteste Analyse des Wettergeschehens in Deutschland bereitstellt, der Deutsche Wetterdienst (DWD), darf sie nicht in einer kostenlosen App verbreiten. Das ist der Kern einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Donnerstagvormittag, mit der ein jahrelanger Rechtsstreit nun abgeschlossen ist.
Damit bleibt für die Verbraucher erst einmal alles wie es ist: Der DWD darf als Bundesbehörde eine abgespeckte Wetterapp kostenlos anbieten, mit der er vor Unwettern und gefährlichen Wetterlagen warnt. Eine umfangreiche Version mit Radarbildern und genauer Wettervorhersage darf er nur gegen Bezahlung oder werbefinanziert abgeben. Aktuell kostet sie 1,99 Euro, laut DWD soll es nun dabei bleiben.
Geklagt hatte der Anbieter der erfolgreichsten privaten Wetterapp in Deutschland, WetterOnline mit Sitz in Bonn. Das Unternehmen bietet neben einer Bezahlvariante auch eine werbefinanzierte Gratisversion seiner App. Gegen eine steuerfinanzierte Gratisapp sei im freien Wettbewerb kaum anzukommen, war das Argument des privaten Dienstes. Dem ist das Gericht nun weitgehend gefolgt. Die amtliche Unwetterwarnung sei eine zentrale Aufgabe des DWD. Leistungen, die darüber hinausgehen, unterlägen dem Wettbewerbsrecht.