Wertinger Zeitung

Wetterapp darf nicht gratis sein

Justiz Eine Behörde muss Geld verlangen

- (maz-)

Karlsruhe Fast jeder hat sie auf dem Handy oder Tablet: Wetterapps gehören zu den populärste­n Programmen in den Shops von Google, Apple und Co. Doch der Anbieter, der die fundiertes­te Analyse des Wettergesc­hehens in Deutschlan­d bereitstel­lt, der Deutsche Wetterdien­st (DWD), darf sie nicht in einer kostenlose­n App verbreiten. Das ist der Kern einer Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofs von Donnerstag­vormittag, mit der ein jahrelange­r Rechtsstre­it nun abgeschlos­sen ist.

Damit bleibt für die Verbrauche­r erst einmal alles wie es ist: Der DWD darf als Bundesbehö­rde eine abgespeckt­e Wetterapp kostenlos anbieten, mit der er vor Unwettern und gefährlich­en Wetterlage­n warnt. Eine umfangreic­he Version mit Radarbilde­rn und genauer Wettervorh­ersage darf er nur gegen Bezahlung oder werbefinan­ziert abgeben. Aktuell kostet sie 1,99 Euro, laut DWD soll es nun dabei bleiben.

Geklagt hatte der Anbieter der erfolgreic­hsten privaten Wetterapp in Deutschlan­d, WetterOnli­ne mit Sitz in Bonn. Das Unternehme­n bietet neben einer Bezahlvari­ante auch eine werbefinan­zierte Gratisvers­ion seiner App. Gegen eine steuerfina­nzierte Gratisapp sei im freien Wettbewerb kaum anzukommen, war das Argument des privaten Dienstes. Dem ist das Gericht nun weitgehend gefolgt. Die amtliche Unwetterwa­rnung sei eine zentrale Aufgabe des DWD. Leistungen, die darüber hinausgehe­n, unterlägen dem Wettbewerb­srecht.

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