10000 Euro nach Sturz auf Rolltreppe
Frau verunglückte am Münchner Flughafen
München Im Prozess um einen Sturz auf einer Rolltreppe am Flughafen München hat die Klägerin mit einer Airline einen Vergleich geschlossen. Sie soll nun 10000 Euro erhalten. Damit seien alle auch künftigen Ansprüche der Klägerin abgegolten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München.
Die Richter sahen bei der Frau eine große Mitschuld – wie auch schon die Vorinstanz. Sie kamen in der Berufungsverhandlung aber nicht zum gleichen Schluss, nach dem eine Haftung der türkischen Airline Sunexpress durch das Verhalten der Frau entfällt. Die betagte Frau war im November 2016 vom türkischen Izmir nach München geflogen. Da sie zu dem Zeitpunkt ein Knie-Implantat besaß, hatte sie bei der Airline für den Flug einen Wheelchair-Steps-Service gebucht. Die Airline orderte eine Art Hebetreppe zur Ankunft in München. Da diese letztlich nicht vorhanden war, die Frau aber nach einer gewissen Zeit gebeten wurde, den Verbindungstunnel zwischen Flugzeug und Terminal zu verlassen, begab sie sich auf eine Rolltreppe. Dort stürzte sie und zog sich einen Bruch sowie Prellungen zu.
Die Richter gaben der Klägerin insofern recht, dass der Sturz auf der Rolltreppe noch zum Aussteigen aus dem Flugzeug gehörte und deshalb die Airline in Haftung genommen werden kann. Der Frau komme aber eine große Mitschuld zu. Sie habe die Rolltreppe betreten, obwohl sie wusste, dass sie nur auf ebener Strecke gehen kann. Auf dieser Grundlage entschieden sich die Beteiligten für den Vergleich.