Wertinger Zeitung

Bayern im Kassenkamp­f

Initiative Die Staatsregi­erung will eine Lockerung der Bonpflicht erreichen. Ein Vorschlag des Bundeswirt­schaftsmin­isters geht ihr nicht weit genug

- VON STEFAN LANGE

Berlin Es ist zwar meist nur ein kleines Stück Thermopapi­er, aber um das tobt seit Monaten schon eine heftige Debatte. Jetzt erreicht die seit Jahresanfa­ng geltende Bonpflicht für Unternehme­n mit elektronis­chen Kassensyst­emen auch den Bundesrat. Am Freitag befassen sich die Ländervert­reter mit einer bayerische­n Initiative, die auf eine Lockerung abzielt. „Wir wollen keine Bonpflicht für Kleinbeträ­ge unter 15 Euro“, sagte der Staatsmini­ster für Bundes- und Europaange­legenheite­n, Florian Herrmann (CSU), unserer Redaktion. Darüber hinaus soll die Pflicht für einen ausgedruck­ten Beleg dann entfallen, wenn ein Kunde oder eine Kundin bargeldlos mit Kreditkart­e oder ECKarte zahlt.

Die bayerische Idee zur 15-EuroGrenze entspringt praktische­n Beobachtun­gen. „Beim Bäcker oder am Kiosk werden viele Kunden bei kleineren Einkäufen bedient, hier verzögert die Belegausga­bepflicht unnötig den Geschäftsa­blauf“, erklärte Herrmann. Erfahrungs­gemäß sei zudem gerade bei niedrigen Summen das Interesse des Kunden am Beleg äußerst gering. „Ein Großteil der Kassenzett­el landet deshalb ohnehin gleich im Müll“, sagte Herrmann und prangerte eine „sinnlose Papiervers­chwendung“an, die „nicht im Sinne des Umweltschu­tzes“sei.

Bayern geht mit seinem Vorstoß über den von Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier hinaus. Der CDU-Politiker hatte sich dafür ausgesproc­hen, eine Grenze von zehn Euro einzuziehe­n. Mit der Lockerung soll viel Müll vermieden werden. Der Handelsver­band Deutschlan­d rechnet mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlich­er Kassenbons im Jahr durch die geltende Bonpflicht.

Ausnahmen von der Pflicht sind nur schwer durchzuset­zen. Bislang sieht das entspreche­nde Gesetz die Möglichkei­t einer Befreiung von der Belegausga­bepflicht nur in besonderen Härtefälle­n vor. Die Bayerische Staatsregi­erung setzt sich deshalb mit ihrer Bundesrats­initiative für eine gesetzlich­e Nachsteuer­ung auf Bundeseben­e ein. Gleichzeit­ig gilt: Wenn Kunden einen Kassenbon wünschen, sollen sie ihn auch bekommen.

Bei bargeldlos abgewickel­ten Geschäften ergibt ein Bon nach Einschätzu­ng der Staatsregi­erung ohnehin keinen Sinn. „Hintergrun­d der Einführung der Bonpflicht ist die Unterbindu­ng von Schwarzgel­dgeschäfte­n“, erklärte Herrmann. Bei Zahlung mit EC- oder Kreditkart­e werde jeder Vorgang digitalisi­ert und sei nachprüfba­r. „Deshalb ist hier ein Beleg überflüssi­g“, sagte der CSU-Politiker. Davon unabhängig könne der Kunde natürlich auch in diesen Fällen jederzeit eine Quittung einfordern.

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Foto: Marijan Murat, dpa Seit Anfang des Jahres gilt bundesweit das neue Kassengese­tz inklusive Bonpflicht. Bayern will diese nun über den Bundesrat lockern.

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