Änderungen beim Walzverbot
Landwirtschaftsamt Wertingen informiert
Landkreis Die Regierung von Schwaben hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch für den Landkreis Dillingen Auswirkungen hat. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Wertingen informiert die betroffenen Landwirte über die wichtigsten Änderungen. Nach den Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist das Walzen von Wiesen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd nicht erlaubt. Dies dient dem Schutz der Gelege von Wiesenbrütern wie Brachvogel und Kiebitz, die bereits ab Mitte März mit dem Brutgeschäft starten, teilt das Amt mit.
Für Schwaben hat die Regierung von Schwaben den Stichtag auf den
Stichtag auf den 1. April verschoben
1. April verschoben. Dies gilt allerdings nicht für ausgewiesene Wiesenbrütergebiete. Im Landkreis Dillingen sind folgende Wiesenbrütergebiete vorhanden: Donauried bei Mertingen, Östlich Schwenningen, Donauried östlich Wittislingen, Dattenhauser Ried, Thürheimer Ried, Östliches Donauried bei Blindheim, Donauried bei Fristingen, Donauried nördlich Eppisburg, Lauingen, Donauried nordöstlich Aislingen, Brenzaue Bächingen, Donauried bei Gundelfingen. In diesen Gebieten bleibt es beim Stichtag 15. März. Das Beseitigen von Unwetter-, Wild- und Weideschäden bleibt laut Mitteilung vom Walzverbot unberührt.
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Weitere Informationen beim Landwirtschaftsamt unter Telefon 08272/8006100.