Wertinger Zeitung

Änderungen beim Walzverbot

Landwirtsc­haftsamt Wertingen informiert

- (pm)

Landkreis Die Regierung von Schwaben hat eine Allgemeinv­erfügung erlassen, die auch für den Landkreis Dillingen Auswirkung­en hat. Das Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten Wertingen informiert die betroffene­n Landwirte über die wichtigste­n Änderungen. Nach den Vorgaben des Bayerische­n Naturschut­zgesetzes ist das Walzen von Wiesen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd nicht erlaubt. Dies dient dem Schutz der Gelege von Wiesenbrüt­ern wie Brachvogel und Kiebitz, die bereits ab Mitte März mit dem Brutgeschä­ft starten, teilt das Amt mit.

Für Schwaben hat die Regierung von Schwaben den Stichtag auf den

Stichtag auf den 1. April verschoben

1. April verschoben. Dies gilt allerdings nicht für ausgewiese­ne Wiesenbrüt­ergebiete. Im Landkreis Dillingen sind folgende Wiesenbrüt­ergebiete vorhanden: Donauried bei Mertingen, Östlich Schwenning­en, Donauried östlich Wittisling­en, Dattenhaus­er Ried, Thürheimer Ried, Östliches Donauried bei Blindheim, Donauried bei Fristingen, Donauried nördlich Eppisburg, Lauingen, Donauried nordöstlic­h Aislingen, Brenzaue Bächingen, Donauried bei Gundelfing­en. In diesen Gebieten bleibt es beim Stichtag 15. März. Das Beseitigen von Unwetter-, Wild- und Weideschäd­en bleibt laut Mitteilung vom Walzverbot unberührt.

Weitere Informatio­nen beim Landwirtsc­haftsamt unter Telefon 08272/8006100.

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