Alles braucht seine Zeit
Contra Der Klartexter sieht die Wahl ab 16 kritisch
Dillingen Soll man schon ab 16 Jahren wählen dürfen? Ich finde nicht.
Zugegeben, es engagieren sich mittlerweile sehr viele Jugendliche politisch. Vor allem bei den „Fridays for Future“-Demonstrationen beteiligen sich bemerkenswert viele jungen Menschen. Das sollte aber nicht als Richtschnur gesehen werden, das politische Interesse von Jugendlichen ist im Durchschnitt nicht besonders hoch, was sich in aktuelleren Statistiken widerspiegelt. Bei der bayerischen Landtagswahl 2018 gingen laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik etwa 66 Prozent der Wahlberechtigten im Alter von 18 bis 25 Jahren zum Wählen. Im Vergleich dazu lag die Wahlbeteiligung bei den 45- bis 60-Jährigen bei rund 76 Prozent. Wenn also schon so viele Jungwähler ihr Wahlrecht nicht nutzen und somit politisches Desinteresse zeigen, sieht es bei 16-Jährigen kaum anders aus.
Die meisten Jugendlichen haben schlichtweg kein wirkliches Interesse an Politik. Selbst wenn ihnen dazu im Kleinen die Möglichkeit gegeben wird. Ein Jugendrat, der die gesamte Jugend einer Stadt und ihre Anliegen und Wünsche repräsentiert, wirkt bereits politisch, doch offenbar interessiert das sehr wenige Jugendliche. So stellte beispielsweise der ehemalige Gundelfinger Jugendratsvorsitzende Johannes Lohner in einem Interview fest, dass sich in Gundelfingen sehr wenige Jugendliche für ihre Stadt engagieren. Ähnlich sieht es in anderen Städten aus. Und auch an der täglichen Mediennutzung Jugendlicher zwischen 16 und 18 Jahren ist das politische Desinteresse zu sehen. Bei YouTube und Instagram stehen politische Inhalte eher im Hintergrund, im Fernsehen werden Unterhaltungsformate bevor- zugt.
Außerdem stellt sich die Frage: „Hat man mit 16 wirklich genügend Reife, um zu wählen?“Das aktive Wahlalter wurde 1970 auf 18 herabgesetzt, erst fünf Jahre später war man mit diesem Alter auch volljährig. Es scheint aber so, als würde der Gesetzgeber noch heute sogar an der Reife junger Erwachsener zweifeln – ersichtlich am Jugendstrafrecht und der Jugendgerichtshilfe. Bei einer Anklage vor Gericht im Alter von 18 bis 21 Jahren hängt es vom Bericht des Jugendgerichtshelfers ab, ob man nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt wird. Also darf man ab 18 wählen gehen, hat aber sonst unter Umständen nicht genügend Verantwortung und Reife?
Wenn man also mit 16 schon wählen dürfte, müsste man auch vollständig strafmündig sein. Genauso müssten andere Altersgrenzen des täglichen Lebens herabgesenkt werden. Dann müsste man ab 16 auch alleine fahren dürfen oder zumindest begleitend.