Bayern produziert eigene Schutzmasken
Medizin Mittelständische Betriebe sollen für Nachschub sorgen. Neues Infektionsschutzgesetz gibt dem Staat tief greifende Rechte
München Die weltweit gefragten Atemschutzmasken werden nun auch wieder in Bayern produziert. „Wir haben jetzt die Eigenproduktion mit mittelständischen Unternehmen auf den Weg gebracht“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag in seiner Regierungserklärung in München. Dem Vernehmen nach handelt es sich etwa um Firmen aus der Textilwirtschaft. Spätestens ab nächster Woche starte die Produktion.
Die Versorgung mit Schutzmasken sei in der Corona-Krise besonders wichtig. „Die ganze Welt bestellt und keiner liefert.“Ein Problem basiere auf Zoll- und Einfuhrbeschränkungen. Über den Bund würden am Freitag 800000 Atemschutzmasken nach Bayern geliefert. Darüber hinaus habe der Freistaat zur medizinischen Versorgung 1000 neue Beatmungsgeräte gekauft und werde weitere erwerben. „Außerdem gibt es jetzt eine Meldepflicht für Beatmungsgeräte, die in Privatpraxen und -kliniken vorhanden sind. Notfalls müssen wir auch beschlagnahmen“, betonte Söder. In „unzähliger Zahl“seien Beatmungsgeräte in Bayern in privaten Praxen vorhanden.
Um die Verfügbarkeit von notwendigem medizinischem Material und Geräten, aber auch von ausreichend Personal zur Bewältigung der
Notlage sicherzustellen, verschafft sich der Freistaat die Rechtsgrundlage für tief greifende Maßnahmen: Nächsten Mittwoch soll der Landtag ein Infektionsschutzgesetz verabschieden.
Voraussetzung dafür ist die Ausrufung eines „Gesundheitsnotstands“durch die Staatsregierung. Dieser ist gegeben, wenn eine übertragbare Krankheit „in der bayerischen Bevölkerung so zahlreich oder in so schwerer Ausprägung auftritt, dass die Versorgungssicherheit durch das öffentliche Gesundheitswesen ernsthaft gefährdet erscheint“. In diesem Ernstfall kann der Freistaat eben „bei jedermann medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material beschlagnahmen“. Ebenso kann für bestimmte
Produkte wie etwa Schutzmasken ein Verkaufsverbot an Dritte erlassen werden. Diese gesicherten Waren kann der Staat dann zum vor der Krise üblichen Preis kaufen. Damit soll das Material einerseits dahin gelangen, wo es wirklich gebraucht wird, aber auch Preistreiberei verhindert werden. Ein privater Bestand benötigter Waren muss unter Androhung hoher Strafen gemeldet werden. Zudem kann der Staat bei „Betrieben, die zur Herstellung benötigten medizinischen, pflegerischen oder sanitären Materials in der Lage sind“, die Produktion solcher Waren anordnen. Um genug medizinisches Personal zu haben, kann der Freistaat zudem bei Hilfsorganisationen und Ärzteverbänden Kontaktdaten geeigneter Personen anfordern. Zudem kann der Staat „von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen“.
Auf Drängen der Opposition behält das Parlament die letzte Kontrolle über die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen. Zudem soll das Gesetz automatisch Ende des Jahres auslaufen, wenn es im Landtag nicht bestätigt wird. In einem Spitzengespräch mit Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärten aber alle im Landtag vertretenen Parteien ihre grundsätzliche Unterstützung.