Maklerbesuch trotz Coronavirus?
Was Mieter jetzt wissen müssen
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des neuen Coronavirus stellen derzeit vieles auf den Kopf. Im Geschäftsleben läuft manches aber weiter, auch auf dem Immobilienmarkt. Für Mieter, deren Wohnung gerade verkauft werden soll, stellt sich da die Frage: Muss ich Maklern und Interessenten jetzt noch die Tür aufmachen?
„Es muss immer abgewogen werden: Wiegt das Eigentumsrecht des Vermieters höher oder das Hausrecht des Mieters?“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB). Angesichts der unsicheren Lage derzeit könne diese Frage nicht eindeutig beantwortet werden. Werden Mieter nun mit einer Terminanfrage konfrontiert, sollten sie mit dem Vermieter oder Makler über eine Verschiebung der geplanten Besichtigung reden. Ist das nicht möglich, muss die Besichtigung so vorgenommen werden, dass der Mieter keine gesundheitlichen Nachteile hat: „Das Besichtigungsrecht muss so schonend durchgeführt werden, wie es geht“, sagt Hartmann.
So sollte zum Beispiel die Zahl der Personen, die die Wohnung besichtigen, auf jeden Fall begrenzt sein. Als Dauer für Besichtigungen gelten 30 bis 45
Minuten als angemessen. Sie sollten an Wochentagen zwischen 10 und 13 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr terminiert werden. An Sonn- und Feiertagen darf eine Besichtigung nur in Ausnahmefällen stattfinden, samstags ist sie jedoch generell erlaubt.