Wertinger Zeitung

Haftstrafe­n gegen „Revolution Chemnitz“

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Im Prozess um die rechtsextr­eme Terrorvere­inigung „Revolution Chemnitz“hat das Oberlandes­gericht Dresden (OLG) die acht Angeklagte­n zu Freiheitss­trafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünfeinhal­b Jahren verurteilt. Damit wurde am Dienstag die unterschie­dliche Tatbeteili­gung der Männer zwischen 22 und 32 Jahren geahndet. Der Senat sah bei allen die Mitgliedsc­haft in einer terroristi­schen Vereinigun­g als erwiesen an und nur beim Rädelsführ­er auch die Gründung. Fünf Beschuldig­te wurden zudem noch wegen schweren Landfriede­nsbruchs verurteilt. Die Generalbun­desanwälte hatten Haftstrafe­n zwischen drei und fünfeinhal­b Jahren beantragt. Sie attestiert­en den Beschuldig­ten eine „offen nationalso­zialistisc­he Gesinnung“. Die Gruppe hatte sich im September 2018 gegründet, während es in Chemnitz zu ausländerf­eindlichen Ausschreit­ungen kam.

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