Haftstrafen gegen „Revolution Chemnitz“
Im Prozess um die rechtsextreme Terrorvereinigung „Revolution Chemnitz“hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) die acht Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren verurteilt. Damit wurde am Dienstag die unterschiedliche Tatbeteiligung der Männer zwischen 22 und 32 Jahren geahndet. Der Senat sah bei allen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an und nur beim Rädelsführer auch die Gründung. Fünf Beschuldigte wurden zudem noch wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt. Die Generalbundesanwälte hatten Haftstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren beantragt. Sie attestierten den Beschuldigten eine „offen nationalsozialistische Gesinnung“. Die Gruppe hatte sich im September 2018 gegründet, während es in Chemnitz zu ausländerfeindlichen Ausschreitungen kam.