Ist Mundschutz im Auto erlaubt?
Corona-Homepage gibt Antworten auf fast alles
Landkreis Augsburg Ab Montag gilt die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften. Viele tragen die Masken inzwischen aber generell, wenn sie unterwegs sind und sogar beim Autofahren. Ist das eigentlich erlaubt?
Ja, sagt Siegfried Hartmann, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord und betont, dies habe nichts mit dem allgemeinen Vermummungsverbot zu tun. Auch dass jemand einer Strafe entgehen kann, sollte er geblitzt werden, dieser Hoffnung soll sich niemand hingeben. Entscheidend sei der Infektionsschutz, sagt Hartmann und verweist auf eine Homepage des Bayerischen Innenministeriums, wo alle häufig gestellten Fragen (FAQ) beantwortet werden: www.corona-katastrophenschutz.bayern.de.
Dort heißt es bei den „FAQ“: „Ist der Fahrer alleine im Auto (Kfz) unterwegs, muss er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Sollten in seltenen Ausnahmefällen (z. B. bei einer gemeinsamen Fahrt mit Arbeitskollegen) zusätzlich zum Fahrer noch weitere haushaltsfremde Personen im Auto sein, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. In diesem Fall hat der Fahrer darauf zu achten, dass er sein Gesicht nur so verhüllt, dass er weiterhin erkennbar ist, insbesondere müssen die Augen noch erkennbar sein. Ebenfalls wichtig: Durch die Mund-Nasen-Bedeckung darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden, etwa durch ein Beschlagen der Brille.“