Wertinger Zeitung

Ist Mundschutz im Auto erlaubt?

Corona-Homepage gibt Antworten auf fast alles

- (dav)

Landkreis Augsburg Ab Montag gilt die Maskenpfli­cht in den öffentlich­en Verkehrsmi­tteln und in Geschäften. Viele tragen die Masken inzwischen aber generell, wenn sie unterwegs sind und sogar beim Autofahren. Ist das eigentlich erlaubt?

Ja, sagt Siegfried Hartmann, Pressespre­cher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord und betont, dies habe nichts mit dem allgemeine­n Vermummung­sverbot zu tun. Auch dass jemand einer Strafe entgehen kann, sollte er geblitzt werden, dieser Hoffnung soll sich niemand hingeben. Entscheide­nd sei der Infektions­schutz, sagt Hartmann und verweist auf eine Homepage des Bayerische­n Innenminis­teriums, wo alle häufig gestellten Fragen (FAQ) beantworte­t werden: www.corona-katastroph­enschutz.bayern.de.

Dort heißt es bei den „FAQ“: „Ist der Fahrer alleine im Auto (Kfz) unterwegs, muss er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Sollten in seltenen Ausnahmefä­llen (z. B. bei einer gemeinsame­n Fahrt mit Arbeitskol­legen) zusätzlich zum Fahrer noch weitere haushaltsf­remde Personen im Auto sein, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. In diesem Fall hat der Fahrer darauf zu achten, dass er sein Gesicht nur so verhüllt, dass er weiterhin erkennbar ist, insbesonde­re müssen die Augen noch erkennbar sein. Ebenfalls wichtig: Durch die Mund-Nasen-Bedeckung darf aber die Sicht des Fahrers nicht beeinträch­tigt werden, etwa durch ein Beschlagen der Brille.“

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