Laden betreten nur mit Maske
Handel Viele Geschäfte in Bayern stehen mit einem Hygienekonzept in den Startlöchern. Welche Händler ab Montag wieder öffnen dürfen und wie das Einkaufen dann funktioniert
München Nach fünf Wochen Corona-Pause darf in Bayern von Montag an die Mehrheit der Geschäfte wieder öffnen. Alle Läden bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, zudem Buchläden, Fahrradgeschäfte und Autohäuser mit größerer Fläche dürfen dann verkaufen, sofern sie ein Hygienekonzept vorlegen. Bei vielen Läden laufen schon jetzt die Vorbereitungen, damit der Kaltstart am Montag gelingt. Ein Überblick, wie das Einkaufen ab sofort in Bayern aussehen wird.
Wie viele Läden dürfen ab Montag wieder im Freistaat öffnen?
Laut Handelsverband Bayern und Wirtschaftsministerium können ab Montag rund 80 Prozent der Läden wieder verkaufen. Die erlaubte Größe von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche entspricht in etwa einem typischen Lebensmitteldiscounter.
Wird es am Montag voll in den Innenstädten?
Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags verweist auf andere Bundesländer oder Österreich: Auch dort sei es nicht zum Massenansturm auf die Innenstädte gekommen. Bernd Ohlmann, Geschäftsführer des Handelsverbands Bayern erwartet eine gemischte Situation. „Viele Kunden werden das Einkaufen als Befreiung erleben“, sagt er. Manche seien aber immer noch im Krisenmodus. Einen Unterschied dürfte es auch je nach Stadt geben: In mittleren und kleinen gebe es kaum Läden, die geschlossen bleiben müssten, erklärt Ohlmann. In den Innenstädten von München, Nürnberg oder Augsburg sehe das anders aus.
Werden die Hygienemaßnahmen funktionieren?
Ohlmann ist zuversichtlich: „Die Bayern haben ja seit Wochen in den Supermärkten und Drogerien geübt“, sagt er. Und auch die Öffnung der Baumärkte am vergangenen Montag sei gut gelaufen. „Mein Appell an die Kunden und Geschäftsinhaber ist: Haltet die Hygiene- und Abstandsregeln ein! Wenn die Politik sieht, dass das funktioniert, wird sie auch eher bereit sein, die größeren Geschäfte wieder aufzumachen.“Deswegen werde jeder Ladenbesitzer penibel auf die Regeln achten, prognostiziert Ohlmann. Auch vom bayerischen Gesundheitsministerium heißt es, dass von den bereits geöffneten Läden keine größeren Schwierigkeiten bekannt seien.
Für wen gilt die Pflicht zum MundNasenschutz?
Alle Kunden und ihre Kinder ab dem sechsten Geburtstag sowie das Personal müssen in den Läden Mund und Nase bedecken. Das kann allerdings auch mit einem Schal oder Tuch passieren. Viele Geschäfte werden für nicht ausgerüstete Kunden wohl Reserve-Masken bereithalten, glaubt Ohlmann, verpflichtet sind sie dazu aber nicht.
Was steckt darüber hinaus hinter dem Schutz- und Hygienekonzept, das die Läden vorlegen müssen?
Der Geschäftsinhaber muss dafür sorgen, dass pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht mehr als ein Kunde in den Laden kommt. Wenn möglich soll es getrennte Ein- und Ausgänge geben, Abstandsmarkierungen können Schlangen entzerren, Plexiglasscheiben Kunden und Kassierer trennen. Weitere Möglichkeiten sind Desinfektionsmittel oder durchgehend geöffnete Türen, damit niemand die Griffe anfassen muss. Auch Parkplätze sind betroffen – auf ihnen muss der Mindestabstand eingehalten werden. Zudem kann die Zahl der Stellplätze so reduziert werden, dass es im Laden nicht zu voll wird.
Wer kontrolliert die Einhaltung der neuen Regeln?
„Die Einhaltung der Maskenpflicht wird selbstverständlich kontrolliert, sei es durch Polizei, kommunale
Ordnungsdienste oder sonstige Verpflichtete“, heißt es vom Innenministerium. Wer sich nicht daran halte, müsse mit einer Geldbuße rechnen. In Geschäften seien „insbesondere die Ladenbetreiber als Hausrechtsinhaber gefordert“, erklärte ein Sprecher. „Wenn alle Appelle der Ladenbetreiber an uneinsichtige Kunden nichts nutzen, kann auch die Polizei einschreiten.“
Was passiert, wenn ich die Maske nicht trage?
„Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht muss mit einem Bußgeld gerechnet werden!“, informiert das Bayerische Innenministerium. Zwischen dem Innen- und dem Gesundheitsministerium sei abgestimmt, dass bei Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen ist. „Eine Ahndung wird jedoch erst bei Jugendlichen ab 14 Jahren erfolgen“, heißt es in der Information des Innenministeriums. Insbesondere Erziehungsberechtigte sollten aber im Eigeninteresse und zum Schutz ihrer Kinder darauf achten, dass auch jüngere Kinder zwischen sechs und 13 Jahren in Läden und im öffentlichen Personennahverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Bekommt jetzt jeder Laden einen Türsteher?
Das ist kaum zu erwarten. „Ein kleiner Laden mit 100 Quadratmetern wird keine Security brauchen“, sagt Handelsverbandsgeschäftsführer Ohlmann. Und auch Ernst Steuger von der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft sagt, dass es in Bayern aktuell nur eine verhaltene Nachfrage aus dem Handel für Montag gebe. Auch beim Lebensmittelhandel sei der Bedarf an Sicherheitspersonal nach einem anfänglichen Schub wieder gesunken.
Rettet die Öffnung den Handel?
Die Öffnung komme „für viele Händler keine Sekunde zu früh“, sagt Gößl. Er hofft, dass sie wenigstens einen Teil der Einbußen wieder aufholen können. Ohlmann ist skeptischer: „Pro Woche Schließung sind 1,1 Milliarden Euro Umsatz verloren gegangen. Das werden wir nicht mehr aufholen können. Für viele geht es jetzt ums Überleben.“In diesem Zusammenhang kritisiert er auch die Begrenzung auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. „Warum sollten Möbelhäuser, Einkaufszentren, Warenhäuser oder Elektronikfachmärkte die Regeln nicht einhalten können?“, fragt er. „Da haben viele eine Megawut.“
Christof Rührmair, dpa/mke