Wertinger Zeitung

Nach Antrag auf Kinderzusc­hlag kommt eine Rechnung

Internet Antragstel­lung direkt bei der Familienka­sse ist online möglich und kostenfrei

- (gol)

Landkreis Augsburg Groß war der Schrecken einer Frau aus dem nördlichen Landkreis, als plötzlich eine Rechnung in ihrem E-Mail-Postfach auftauchte. Sie hatte zuvor einen Antrag für einen Kinderzusc­hlag ausgefüllt.

Eigentlich wollte die Mutter eines Kindes im Grundschul­alter nur schnell einen Zuschlag für das Kindergeld beantragen. Eine Anfrage in der Suchmaschi­ne förderte gleich an erster Stelle einen Link zu einer Webseite zutage, auf der ein solcher Antrag umgehend gestellt werden kann. Die Seite verspricht den Eltern, die Formalität in wenigen Minuten ohne das mühsame Ausfüllen schwer verständli­cher Formulare zu erledigen. Mehrfach wird in großer Schrift der Link zum Online-Formular präsentier­t, bevor ein kleiner Teil einige Informatio­nen bietet, wer überhaupt Anspruch auf Kindergeld oder einen Zuschlag dazu hat. Erst ganz am Ende der Seite erscheint der Hinweis, dass diese von einem privaten Unternehme­n betrieben wird, das die Antragstel­lung als kostenpfli­chtige Dienstleis­tung anbietet.

So weit hat die junge Frau jedoch nicht nach unten geblättert. Im Stress rund um ihre Arbeit in Zeiten der Corona-Krise und die gleichzeit­ig notwendige Kinderbetr­euung hatte sie dadurch nicht bemerkt, dass sie auf der Webseite eines kommerziel­len Anbieters gelandet war. Sie trug im Antragsfor­mular alle geforderte­n Angaben ein und schickte es ab. Der Schreck war groß, als dann die E-Mail mit der Rechnung in ihrem Postfach landete.

Grundsätzl­ich jedoch ist die Beantragun­g von Kindergeld wie auch des Kinderzusc­hlags kostenlos – wenn man sie direkt bei der Familienka­sse durchführt, dies ist auch online möglich. Karsten Bunk, der Leiter der Familienka­sse, erklärt: „Wir garantiere­n eine rasche, rechtssich­ere Bearbeitun­g und auch den Schutz dieser persönlich­en Daten.“Von kostenpfli­chtigen kommerziel­len Anbietern distanzier­t sich die Familienka­sse, die bei der

Bundesagen­tur für Arbeit angesiedel­t ist, ausdrückli­ch.

Nach dem Schrecken kam bei der Mutter auch die Sorge auf, ob sie ihre Daten nun einem Betrüger übermittel­t hat. Die Polizei in Augsburg wie auch das Landeskrim­inalamt hatten in den vergangene­n Wochen zwar mit betrügeris­chen Webseiten zu tun, bei denen es zum Beispiel um Anträge auf Kurzarbeit geht, die im Umfeld der CoronaKris­e gestellt werden, jedoch nicht im Zusammenha­ng mit Kindergeld.

Der kommerziel­le Anbieter fällt nicht in diese Kategorie. Er bietet – ebenfalls ganz am Ende der Seite, in kleiner Schrift neben dem Link zum Impressum – auch einen Verweis zu

Informatio­nen, wie der erteilte Auftrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden kann.

Dass im Online-Formular des Anbieters unter anderem auch die Steuer-ID des Antragstel­lers und des Kindes erfasst werden, ist für einen Antrag auf Kinderzusc­hlag notwendig. Die Familienka­sse benötigt diese Angabe, um die Berechtigu­ng auf eine Zahlung prüfen zu können, informiert das Bundeszent­ralamt für Steuern auf Nachfrage. Unter anderem soll so eine unberechti­gte Doppelzahl­ung von Kindergeld vermieden werden. Diese steuerlich­e Identifika­tionsnumme­r zu ändern, falls sie einem Unberechti­gten bekannt wird, ist nicht vorgesehen.

Die Speicherun­g der Nummer und dazugehöri­ger Daten unterliegt einer strikten Zweckbindu­ng einer steuerlich­en Verwendung. Die Steuer-ID selbst darf nicht als alleiniges Identifizi­erungsmerk­mal eines Menschen genutzt werden, eine Verwendung zu nichtsteue­rlichen Zwecken ist ohne Einwilligu­ng der betreffend­en Person nicht zulässig. Das Amt empfiehlt, die Antragstel­lung für Kindergeld oder Kinderzusc­hlag direkt bei der Bundesagen­tur für Arbeit zu erledigen.

Informatio­nen und Antragstel­lung im Internet unter www.familienka­sse.de, Service-Telefon 0800/ 4 555 530 (gebührenfr­ei)

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