Nach Antrag auf Kinderzuschlag kommt eine Rechnung
Internet Antragstellung direkt bei der Familienkasse ist online möglich und kostenfrei
Landkreis Augsburg Groß war der Schrecken einer Frau aus dem nördlichen Landkreis, als plötzlich eine Rechnung in ihrem E-Mail-Postfach auftauchte. Sie hatte zuvor einen Antrag für einen Kinderzuschlag ausgefüllt.
Eigentlich wollte die Mutter eines Kindes im Grundschulalter nur schnell einen Zuschlag für das Kindergeld beantragen. Eine Anfrage in der Suchmaschine förderte gleich an erster Stelle einen Link zu einer Webseite zutage, auf der ein solcher Antrag umgehend gestellt werden kann. Die Seite verspricht den Eltern, die Formalität in wenigen Minuten ohne das mühsame Ausfüllen schwer verständlicher Formulare zu erledigen. Mehrfach wird in großer Schrift der Link zum Online-Formular präsentiert, bevor ein kleiner Teil einige Informationen bietet, wer überhaupt Anspruch auf Kindergeld oder einen Zuschlag dazu hat. Erst ganz am Ende der Seite erscheint der Hinweis, dass diese von einem privaten Unternehmen betrieben wird, das die Antragstellung als kostenpflichtige Dienstleistung anbietet.
So weit hat die junge Frau jedoch nicht nach unten geblättert. Im Stress rund um ihre Arbeit in Zeiten der Corona-Krise und die gleichzeitig notwendige Kinderbetreuung hatte sie dadurch nicht bemerkt, dass sie auf der Webseite eines kommerziellen Anbieters gelandet war. Sie trug im Antragsformular alle geforderten Angaben ein und schickte es ab. Der Schreck war groß, als dann die E-Mail mit der Rechnung in ihrem Postfach landete.
Grundsätzlich jedoch ist die Beantragung von Kindergeld wie auch des Kinderzuschlags kostenlos – wenn man sie direkt bei der Familienkasse durchführt, dies ist auch online möglich. Karsten Bunk, der Leiter der Familienkasse, erklärt: „Wir garantieren eine rasche, rechtssichere Bearbeitung und auch den Schutz dieser persönlichen Daten.“Von kostenpflichtigen kommerziellen Anbietern distanziert sich die Familienkasse, die bei der
Bundesagentur für Arbeit angesiedelt ist, ausdrücklich.
Nach dem Schrecken kam bei der Mutter auch die Sorge auf, ob sie ihre Daten nun einem Betrüger übermittelt hat. Die Polizei in Augsburg wie auch das Landeskriminalamt hatten in den vergangenen Wochen zwar mit betrügerischen Webseiten zu tun, bei denen es zum Beispiel um Anträge auf Kurzarbeit geht, die im Umfeld der CoronaKrise gestellt werden, jedoch nicht im Zusammenhang mit Kindergeld.
Der kommerzielle Anbieter fällt nicht in diese Kategorie. Er bietet – ebenfalls ganz am Ende der Seite, in kleiner Schrift neben dem Link zum Impressum – auch einen Verweis zu
Informationen, wie der erteilte Auftrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden kann.
Dass im Online-Formular des Anbieters unter anderem auch die Steuer-ID des Antragstellers und des Kindes erfasst werden, ist für einen Antrag auf Kinderzuschlag notwendig. Die Familienkasse benötigt diese Angabe, um die Berechtigung auf eine Zahlung prüfen zu können, informiert das Bundeszentralamt für Steuern auf Nachfrage. Unter anderem soll so eine unberechtigte Doppelzahlung von Kindergeld vermieden werden. Diese steuerliche Identifikationsnummer zu ändern, falls sie einem Unberechtigten bekannt wird, ist nicht vorgesehen.
Die Speicherung der Nummer und dazugehöriger Daten unterliegt einer strikten Zweckbindung einer steuerlichen Verwendung. Die Steuer-ID selbst darf nicht als alleiniges Identifizierungsmerkmal eines Menschen genutzt werden, eine Verwendung zu nichtsteuerlichen Zwecken ist ohne Einwilligung der betreffenden Person nicht zulässig. Das Amt empfiehlt, die Antragstellung für Kindergeld oder Kinderzuschlag direkt bei der Bundesagentur für Arbeit zu erledigen.
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Informationen und Antragstellung im Internet unter www.familienkasse.de, Service-Telefon 0800/ 4 555 530 (gebührenfrei)