Gefährlicher Generalverdacht
Diskriminierung existiert in allen Bereichen des öffentlichen Lebens und sie kommt leider auch bei der Polizei vor. Doch das Antidiskriminierungsgesetz, das der rotrot-grüne Berliner Senat plant, schießt gefährlich weit übers gut gemeinte Ziel hinaus. Es stellt die Hauptstadt-Polizisten unter Generalverdacht, erschwert ihre ohnehin herausfordernde Arbeit weiter und öffnet ihrer Herabsetzung Tür und Tor. „Im Zweifel für den Angeklagten“– ausgerechnet für die Ordnungshüter soll das bewährte Rechtsprinzip nicht mehr gelten.
Das Gesetz dürfte in der Praxis dazu führen, dass das Einschreiten etwa gegen Clan-Kriminelle oder Drogendealer den ausführenden Beamten regelmäßig den Vorwurf der Diskriminierung einbringt.
Die Klageführenden müssten ihre Anschuldigungen nicht einmal beweisen. Nein, die Polizisten müssten die Vorwürfe selbst widerlegen. Dass Verbrecherorganisationen mithilfe gut bezahlter Anwälte nur allzu gern von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen werden, die Polizei mit einer Klagewelle zu überziehen, liegt auf der Hand.
Bei den Beamten, die im Einsatz oft beleidigt, bespuckt und brutal angegriffen werden, wird sich der Frust durch so ein Gesetz ins Unermessliche steigen. Und sollten wirklich keine Einsatzhundertschaften aus anderen Bundesländern mehr zur Unterstützung in die Hauptstadt kommen, wäre das eine Katastrophe. Berlin ist ohnehin längst ein Hotspot für Krawalle, Randale und Ausschreitungen. Da sollte die Politik ihren Polizisten doch den Rücken stärken, statt ihnen in selbigen zu fallen.