AfD-Antrag abgelehnt
Ausschuss: Brandner bleibt vorerst abgesetzt
Karlsruhe Die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags – und wirft auch für das Bundesverfassungsgericht Fragen auf. Es bedürfe genauerer Prüfung, ob die Fraktion in ihren Rechten beeinträchtigt sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Einen Eilantrag lehnten die Richter aber ab. Damit wollte die AfD erreichen, dass Brandner seine Aufgaben sofort wieder wahrnehmen darf.
Die Abgeordneten der anderen Parteien im Ausschuss hatten Brandner für nicht mehr tragbar gehalten und ihn am 13. November abgesetzt. Grund dafür waren mehrere Eklats. Die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg hatte Brandner auf Twitter mit der Bemerkung „Judaslohn“kommentiert. Auch mit seinen Reaktionen auf den antisemitisch motivierten Terroranschlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten löste er Empörung aus. Brandner selbst hatte einen Rücktritt ausgeschlossen. Seit seiner Absetzung wird der Ausschuss von dessen stellvertretendem Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleitet.
Die AfD hat bisher keinen neuen Kandidaten bestimmt. Das war für die Verfassungsrichter ein Grund für die Ablehnung des Eilantrags. Die AfD habe es selbst in der Hand, ihre Beeinträchtigung durch die Benennung eines anderen Kandidaten zu verringern. Erst im Hauptsacheverfahren werden die Richter feststellen, ob die Abwahl Brandners verfassungswidrig war.