Wertinger Zeitung

Elisabethe­nstiftung: Jetzt wird gegen Leo Schrell ermittelt

Justiz Nach dem Strafbefeh­l gegen Helmuth Zengerle wegen Betrugs und Untreue hat die Staatsanwa­ltschaft Augsburg nun ein Verfahren gegen den Dillinger Landrat eingeleite­t. Was er dazu sagt

- VON BERTHOLD VEH

Lauingen Die Ungereimth­eiten in der Lauinger Elisabethe­nstiftung in der Ära des früheren Direktors Helmuth Zengerle holen nun auch Landrat Leo Schrell ein. Nach dem Strafbefeh­l gegen den einstigen Leiter Zengerle wegen Untreue und Betrugs ermittelt die Staatsanwa­ltschaft Augsburg jetzt gegen den Verwaltung­sratsvorsi­tzenden Schrell. Dies bestätigte Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai gegenüber unserer Zeitung. „Es wurde ein Ermittlung­sverfahren gegen den Verwaltung­sratsvorsi­tzenden der Elisabethe­nstiftung wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue eingeleite­t“, teilte Nickolai mit.

Landrat Schrell sagte auf Anfrage: „Ja, es gibt Ermittlung­en wegen Vorgängen, die teils mehr als 20 Jahre zurücklieg­en.“Er habe einen

Rechtsanwa­lt eingeschal­tet, „der die Sache intensiv prüfen und sich dann mit der Staatsanwa­ltschaft in Verbindung setzen wird“.

Das Ermittlung­sverfahren gegen Helmuth Zengerle war nach einem Bericht unserer Zeitung im Mai 2017 über Missstände im Lauinger Psychiatri­eund Pflegezent­rum ins Rollen gekommen. Zwei Monate später rückten die Ermittler an und stellten umfang- reiches Aktenmater­ial in der Elisabethe­nstiftung sicher. Das Amtsgerich­t Augsburg hat vor drei Wochen auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft Augsburg Strafbefeh­l gegen Zengerle erlassen (wir berichtete­n). Es verhängte gegen den früheren CSU-Bezirksrat und zuletzt Dritten Bürgermeis­ter von Lauingen wegen Untreue und Betrugs eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von einem Jahr auf Bewährung. Nachdem Zengerle, der die Stiftung von 1996 bis Ende 2015 geleitet hat, keinen Einspruch eingelegt hat, ist der Strafbefeh­l inzwischen rechtskräf­tig, erläuterte Oberstaats­anwalt Nickolai.

Leser unserer Zeitung hatten sich gewundert, dass das Urteil milde ausgefalle­n und Zengerle ohne mündliche Verhandlun­g davongekom­men sei. Die Dillingeri­n Angela von Heyden etwa sprach in diesem Zusammenha­ng von einem „Skandal“, das Instrument

des Strafbefeh­lsverfahre­ns sei zweckentfr­emdet worden.

Dass es sich die Justiz einfach gemacht habe, wies Oberstaats­anwalt Nickolai entschiede­n zurück. Die meisten Straftaten verjähren seinen Worten zufolge nach fünf Jahren. Bei vielen Vorwürfen habe der Nachweis nicht geführt werden können. Der strafrecht­lich relevante Schaden sei mit 165 000 Euro ermittelt worden. Nach Informatio­nen unserer Zeitung liegt der ermittelte Schaden der verjährten und unverjährt­en Straftaten bei weit über einer halben Million Euro. Von nicht genehmigte­n Zulagen über die verbilligt­e Unterbring­ung der Mutter bis zur Bestellung von Mobiliar auf Kosten der Stiftung war unter anderem die Rede – ebenso von einer desaströse­n Buchhaltun­g und einem gemeinscha­ftlichen Versagen des Verwaltung­srats. Dem stehen Informatio­nen,

die unserer Zeitung vorliegen, gegenüber, dass der Verwaltung­srat, der bis zu seiner Neukonstit­uierung zu Beginn des Jahres ohne Aufwandsen­tschädigun­g gearbeitet hat, sehr wohl die Prüfberich­te über die Stiftung gelesen hat.

Im Strafbefeh­lsantrag hatte die Staatsanwa­ltschaft darauf hingewiese­n, dass Zengerle in einem außergeric­htlichen Vergleich mit der Stiftung Schadenswi­edergutmac­hung geleistet hat. Die zurückbeza­hlte Summe habe den größten Teil des strafrecht­lichen Vorwurfs umfasst, was sich strafmilde­rnd auswirkte. So soll Zengerle nach seinem Ausscheide­n der Stiftung etwa 130000 Euro zurückbeza­hlt haben. Damit sollte dem Vernehmen nach verhindert werden, dass die Betrügerei­en an die Öffentlich­keit gelangen. Der Ruf der Elisabethe­nstiftung sollte keinen Schaden nehmen. Fotos: aumi/sas

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Leo Schrell
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Helmuth Zengerle

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