Elisabethenstiftung: Jetzt wird gegen Leo Schrell ermittelt
Justiz Nach dem Strafbefehl gegen Helmuth Zengerle wegen Betrugs und Untreue hat die Staatsanwaltschaft Augsburg nun ein Verfahren gegen den Dillinger Landrat eingeleitet. Was er dazu sagt
Lauingen Die Ungereimtheiten in der Lauinger Elisabethenstiftung in der Ära des früheren Direktors Helmuth Zengerle holen nun auch Landrat Leo Schrell ein. Nach dem Strafbefehl gegen den einstigen Leiter Zengerle wegen Untreue und Betrugs ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg jetzt gegen den Verwaltungsratsvorsitzenden Schrell. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai gegenüber unserer Zeitung. „Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Verwaltungsratsvorsitzenden der Elisabethenstiftung wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue eingeleitet“, teilte Nickolai mit.
Landrat Schrell sagte auf Anfrage: „Ja, es gibt Ermittlungen wegen Vorgängen, die teils mehr als 20 Jahre zurückliegen.“Er habe einen
Rechtsanwalt eingeschaltet, „der die Sache intensiv prüfen und sich dann mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen wird“.
Das Ermittlungsverfahren gegen Helmuth Zengerle war nach einem Bericht unserer Zeitung im Mai 2017 über Missstände im Lauinger Psychiatrieund Pflegezentrum ins Rollen gekommen. Zwei Monate später rückten die Ermittler an und stellten umfang- reiches Aktenmaterial in der Elisabethenstiftung sicher. Das Amtsgericht Augsburg hat vor drei Wochen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg Strafbefehl gegen Zengerle erlassen (wir berichteten). Es verhängte gegen den früheren CSU-Bezirksrat und zuletzt Dritten Bürgermeister von Lauingen wegen Untreue und Betrugs eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Nachdem Zengerle, der die Stiftung von 1996 bis Ende 2015 geleitet hat, keinen Einspruch eingelegt hat, ist der Strafbefehl inzwischen rechtskräftig, erläuterte Oberstaatsanwalt Nickolai.
Leser unserer Zeitung hatten sich gewundert, dass das Urteil milde ausgefallen und Zengerle ohne mündliche Verhandlung davongekommen sei. Die Dillingerin Angela von Heyden etwa sprach in diesem Zusammenhang von einem „Skandal“, das Instrument
des Strafbefehlsverfahrens sei zweckentfremdet worden.
Dass es sich die Justiz einfach gemacht habe, wies Oberstaatsanwalt Nickolai entschieden zurück. Die meisten Straftaten verjähren seinen Worten zufolge nach fünf Jahren. Bei vielen Vorwürfen habe der Nachweis nicht geführt werden können. Der strafrechtlich relevante Schaden sei mit 165 000 Euro ermittelt worden. Nach Informationen unserer Zeitung liegt der ermittelte Schaden der verjährten und unverjährten Straftaten bei weit über einer halben Million Euro. Von nicht genehmigten Zulagen über die verbilligte Unterbringung der Mutter bis zur Bestellung von Mobiliar auf Kosten der Stiftung war unter anderem die Rede – ebenso von einer desaströsen Buchhaltung und einem gemeinschaftlichen Versagen des Verwaltungsrats. Dem stehen Informationen,
die unserer Zeitung vorliegen, gegenüber, dass der Verwaltungsrat, der bis zu seiner Neukonstituierung zu Beginn des Jahres ohne Aufwandsentschädigung gearbeitet hat, sehr wohl die Prüfberichte über die Stiftung gelesen hat.
Im Strafbefehlsantrag hatte die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass Zengerle in einem außergerichtlichen Vergleich mit der Stiftung Schadenswiedergutmachung geleistet hat. Die zurückbezahlte Summe habe den größten Teil des strafrechtlichen Vorwurfs umfasst, was sich strafmildernd auswirkte. So soll Zengerle nach seinem Ausscheiden der Stiftung etwa 130000 Euro zurückbezahlt haben. Damit sollte dem Vernehmen nach verhindert werden, dass die Betrügereien an die Öffentlichkeit gelangen. Der Ruf der Elisabethenstiftung sollte keinen Schaden nehmen. Fotos: aumi/sas
Entlang der Brenz bis an die Grenz’
Heute lesen Sie einen Bericht über eine schöne Radtour von Lauingen bis ins Pfannental.