Wertinger Zeitung

Häuser im Wohngebiet Kastell dürfen aufgestock­t werden

Beschluss 13:12 Stimmen für die Aufhebung des Bebauungsp­lans. Warum die Entscheidu­ng in Lauingen so knapp ausfiel

- VON BRIGITTE BUNK

Lauingen Da war Lauingens Bürgermeis­terin Katja Müller (CSU) baff. „Dass die Abstimmung so knapp ausfällt, habe ich doch nicht erwartet“, sagte sie bei der Stadtratss­itzung am Dienstagab­end. 13 Ratsmitgli­eder stimmten in der Stadthalle dafür, dass der Bebauungsp­lan Kastell aufgehoben wird. Zwölf waren dagegen.

Darum ging es: Ein Hauseigent­ümer will sein einstöckig­es Wohnhaus um ein weiteres Geschoss aufstocken. Der bestehende Bebauungsp­lan lässt aber nur Häuser mit einem Vollgescho­ss zu, woran sich auch alle Bauherren in den 1970er Jahren gehalten haben. Damit, den Bebauungsp­lan für den nördlichen

der Keltenstra­ße zu ändern, sind die umliegende­n Eigentümer nicht einverstan­den, führte die Bürgermeis­terin aus. Der Grund ist für die Räte nachvollzi­ehbar, denn aufgrund der Erhöhung der möglichen baulichen Nutzung müssten alle zusätzlich­e Kanalherst­ellungsbei­träge bezahlen. Und zwar sofort nach dem Inkrafttre­ten der geänderten Satzung, nicht erst, wenn tatsächlic­h eine Maßnahme durchgefüh­rt wird. „Die Stadtwerke dürfen nicht auf die Zahlungen der anderen verzichten“, bekräftigt­e Christoph Mayer von der Bauverwalt­ung.

Durch die Aufhebung des Bebauungsp­lans kann weiterer Wohnraum geschaffen werden, was wieder Flächen einsparen helfe, erläuterte die Bürgermeis­terin und nannte die die in einer vorherigen Besprechun­g mit den Fraktionsv­orsitzende­n gestellt wurden. Gerhard Frieß von den Freien Wählern regte an, einen eigenen Bebauungsp­lan für dieses Grundstück zu erstellen. Das sei jedoch nicht machbar, erläuterte Stadtplane­r Werner Dehm vom Planungsbü­ro Opla. Unter anderem würde das viele weitere Einzelverf­ahren nach sich ziehen.

Markus Hoffmann von der CSU meinte, dass die Stadt durch die Aufhebung des Bebauungsp­lans zuviel Entscheidu­ngshoheit aus der Hand gebe. Wie Bürgermeis­terin Katja Müller bestätigte, hätte dann das Landratsam­t das letzte Wort bei Bauanträge­n. Nachdem sich laut Paragraf 34 des Baugesetzb­uches alle künftigen Bauvorhabe­n in die EiBereich genart der näheren Umgebung einfügen müssen, wäre zumindest kein störendes Gewerbe möglich, was Zweiter Bürgermeis­ter Albert Kaiser abgeklärt haben wollte.

Markus Stuhler von der SPD stellte heraus, dass der Stadtrat vor einem nicht lösbaren Problem stehe, da sämtliche Gesichtspu­nkte nachvollzi­ehbar seien.

Dass sich junge Leute neu gebautes Eigentum in Lauingen bald nicht mehr leisten können, befürchtet Rolf Brenndörfe­r von den Grünen. Könnten sie in diesem Bereich Altobjekte kaufen und umbauen, wäre das eine Alternativ­e. Auch die häusliche Pflege wäre besser machbar, wenn mehrere Familien in einem Haus wohnen könnten.

Martina Lenzer von der FDP sagFragen, te, dass die Homogenitä­t des Ortsteils nicht aufgelöst werden sollte. Mit einem Bebauungsp­lan sei die Rechtssich­erheit für die Stadt und die Bauherren gegeben. Die andere Möglichkei­t wäre, den Bebauungsp­lan zu ändern, aber das wäre wegen einer einzigen Bauvoranfr­age nicht sinnvoll.

Dritter Bürgermeis­ter Dietmar Bulling fragte Stadtplane­r Werner Dehm, was er tun würde. Der wollte keine Empfehlung ausspreche­n, fragte aber zurück: „Wie groß ist Ihre Befürchtun­g, dass etwas schieflauf­en könnte?“Immerhin sei das Gebiet bereits vollständi­g bebaut. Doch er könne auch die Bedenken verstehen, wenn die endgültige Entscheidu­ng über künftige Vorhaben beim Landratsam­t liege.

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