Lockerungen statt Schützenfest
Schießsport Der BSSB informiert seine Vereine, was sich ab dem 8. Juni in Sachen Corona-Beschränkungen verbessert
Der „Erste Schuss“beim 67. Gauschießen des Donau-Brenz-EgauSportschützengaues wäre am gestrigen Freitag abgefeuert worden. Hunderte von Schützen und Gästen wären dann bis zur Siegerehrung am
14. Juni 2020 nach Oberfinningen gekommen. Um den Gauschützenkönig zu ermitteln – und zu feiern. Gemeinsam mit dem Schwäbischen Böllerschützentreffen und dem 125-jährigen Jubiläum des gastgebenden Schützenvereins Hubertus. Hätte, wäre, wenn. Tatsächlich aber hat Corona auch dem DBE-Gau und den Hubertus-Schützen einen dicken Strich durch die schöne Rechnung gemacht – die Großveranstaltung war ebenso frühzeitig wie schweren Herzens abgesagt worden (DZ berichtete).
Der Oberfinninger Schützenverein war schon zweimal Gastgeber des Gauschießens gewesen – und dies jeweils sehr erfolgreich: 1978 mit 1305 Schützen, was bis dahin die höchste Schießbeteiligung bedeutete. Und 1986 mit 1544 Schützen – wieder ein neuer Teilnahmerekord. Auf der Hubertus-Homepage finden sich die neuen Termine: 2. bis
11. Juni 2023 DBE-Gauschießen im Festzelt; 4. Juni 2023 Böllerschützentreffen. In drei Jahren also. Bis dahin sollte „Corona“längst Vergangenheit sein. Doch bereits in 2020 wollen die Schützen wieder „Normalität“einkehren lassen. So ist das Eröffnungsschießen für den
18. September dieses Jahres terminiert. Am 3. Oktober heißt es bei Hubertus Oberfinningen: „Oktoberfest & Böllerschießen“und am 6. November „Hubertusmesse & Böllerschießen“.
Auf dem Weg heraus aus der Corona-Krise lockert der bayerische Staat ab dem kommenden Montag,
8. Juni, die Einschränkungen für den Sportbereich wieder etwas weiter. Für die Schützenvereine bedeutet dies: Das Schießtraining in komplett geschlossenen Schießständen bzw. Raumschießanlagen ist wieder gestattet. Voraussetzung: Abstandsregeln und Hygienekonzept. Neu ist dann auch das Training im Freien in 20er-Gruppen (inklusive Trainer und Aufsicht). Eine Auflage für das Schießtraining im Freien und in halboffenen/teilgedeckten Schießständen war bislang die Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen. Neu: Wettkampf im Freien. Erlaubt ist ab Montag dann auch wieder der Wettkampfbetrieb kontaktloser Sportarten im Freien, also auch des Schießsports.
Schon bisher möglich war das Schießtraining im Freien, etwa Training auf komplett offenen Schießständen, Wurfscheibenschießen, Bogensport im Freien inklusive 3D-Bogenparcours, Sommerbiathlon, Target Sprint und Blasrohrschießen.
Für das Schießtraining in halboffenen/teilgedeckten Schießständen, etwa 25-, 50- und 100-MeterSchießständen gelten Auflagen:
Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen; Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen; kontaktfreie Durchführung; keine Nutzung von Umkleidekabinen; konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten; keine Nutzung der Nassbereiche. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen; keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; keine Zuschauer. Masken sind für die Schießtrainings im Freien nicht vorgeschrieben. Die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich.
Der Gastronomiebetrieb ist inzwischen in Bayern bis täglich 22 Uhr erlaubt. Diese Erlaubnis umfasst auch die Gastronomiebetriebe der Schützen-Vereinslokale – soweit „diese Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle im Freien abgeben oder nach Gaststättengesetz Speisewirtschaften sind, bei denen der Verzehr nicht im Freien erfolgt“. Schützenheime als Gesellschaftsund Gemeinschaftsräume bleiben weiter gesperrt. Das Betreten der Gebäude, um das für die jeweilige Sportart erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist allerdings zulässig.