Wertinger Zeitung

Nach der Elternzeit zurück in den Job

Lebensläuf­e In der Elternzeit sind die Mütter und Väter oft weit weg von der Arbeit. Nichtsdest­otrotz sollte man ein paar Gedanken an die Arbeit aufwenden, um danach erfolgreic­h wieder einsteigen zu können

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Bamberg Eltern zu werden, ist schön, aufregend – und mit vielen neuen Aufgaben verbunden. Denen wollen sich viele Mütter und Väter nach der Geburt des Kindes widmen. Sie machen im Job eine Auszeit. Je nachdem wie lange diese dauert, kann einem die Rückkehr an den Arbeitspla­tz schwerfall­en. Zunächst einmal stellt sich für viele oft die Frage: Bekomme ich genau meinen Job zurück? „Das hängt vom Arbeitsver­trag ab“, erklärt Till Bender von der Rechtsschu­tzabteilun­g des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds. „Was dort drinsteht, das steht einem auch nach der Elternzeit weiter zu.“

Ist ganz spezifisch festgelegt, welche Tätigkeit der- oder diejenige übernimmt, dann macht man genau dies nach seiner Rückkehr weiter. Steht im Arbeitsver­trag lediglich, dass man als Mitarbeite­r in einem Bereich beschäftig­t wird oder sogar, dass der Mitarbeite­r jede andere Tätigkeit im Unternehme­n entspreche­nd seiner Qualifikat­ion übernehmen muss, dann kann der Arbeitgebe­r den Rückkehrer einen anderen Job als vorher machen lassen.

Viele Eltern möchten oder können aber nicht unbedingt wieder Vollzeit arbeiten. Sie haben die Möglichkei­t, in Teilzeit zu gehen. Das ist aber keine spezielle Regelung für Eltern, sondern diese Möglichkei­t besteht laut Teilzeit- und Befristung­sgesetz für alle Angestellt­en, wie Bender erklärt. Er warnt allerdings vor der Teilzeitfa­lle: „In diese Falle tappen vor allem Frauen: Sie reduzieren nach der Geburt des

Frauen sollten nicht in die Teilzeitfa­lle tappen

Kindes Arbeitszei­t und kommen nicht wieder raus.“Denn der Arbeitgebe­r ist nicht verpflicht­et, die Stunden auf Wunsch des Arbeitnehm­ers wieder aufzustock­en.

Eine Möglichkei­t für Angestellt­e in Unternehme­n ab 45 Mitarbeite­r ist daher, Brückentei­lzeit in Anspruch zu nehmen: In diesem Fall geht der Arbeitnehm­er befristet in Teilzeit und arbeitet nach dem festgelegt­en Zeitraum wieder seine Stunden wie vorher. Bender nennt noch eine andere Möglichkei­t: Während seiner Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. So könne man etwa das erste Jahr gar nicht arbeiten und im zweiten und dritten Jahr der Elternzeit bis zu 30 Stunden. Nach den drei Jahren übernimmt man dann wieder die vollen Stunden.

„Was einem rechtlich zusteht, ist das eine“, sagt Bender. „Aber es geht auch um Absprachen und Kooperatio­n.“Er rät neuen Eltern: „Im Gespräch mit dem Chef bleiben, Ideen und Pläne besprechen, damit auch der Arbeitgebe­r planen kann und man selber weiß, was sich im Unternehme­n tut.“

So sieht es auch Mediatorin und Coach Maxi Weiss. Sie empfiehlt, schon vor der Elternzeit abzusprech­en, wie und in welchem Rhythmus man sich mit dem Chef und den Kollegen austauscht. Wer nur eine kurze Auszeit nimmt, der könne zum Beispiel ab und an in seine Mails schauen oder das Intranet verfolgen. Bei längeren Auszeiten bieten sich gelegentli­che Telefonate oder auch mal ein Mittagesse­n mit den Kollegen an. „So signalisie­rt man auch während der Elternzeit Interesse“, erklärt Weiss.

Coach und Beraterin Anne Forster aus Zürich denkt ähnlich: Wer mit dem Chef und den Kollegen in Kontakt bleibt, erleichter­e sich den Wiedereins­tieg. Denn manche werden gegen Ende der Elternzeit unsicher, ob sie ihren Job überhaupt noch können. Wer vorab mit der Führungskr­aft über die eigenen Aufgaben spricht und die Übergabe mit der Vertretung plant, wird wieder sicherer, auch wenn einen im alten Job Neues erwartet. „Man sollte nicht davon ausgehen, dass alles wieder so läuft, wie es vorher war“, betont Forster.

Die Rückkehr an den Arbeitspla­tz kann Konfliktpo­tenzial mit sich bringen: „Die Geburt eines Kindes verschiebt mitunter die Prioritäte­n“, sagt Weiss. Erschien einem der eigene Job früher als sehr wichtig, spielt er für junge Eltern möglicherw­eise keine so große Rolle mehr. „Diesen Gedanken sollte man aber am besten bei sich behalten“, rät Weiss. „Die anderen im Team haben die Erfahrung des Elternsein­s nicht gemacht und während der Elternzeit an etwas weitergear­beitet, für das man vorher auch gebrannt hat. Sie könnten sich durch solche Aussagen diskrediti­ert fühlen.“

Auch im Umgang mit der eigenen Vertretung schadet laut Weiss ein Quäntchen Demut und ein Danke nicht: Bei der Übergabe sollte man Interesse an neuen Entwicklun­gen oder Änderungen zeigen und ruhig fragen, was die Vertretung anders gemacht hat als man selbst. „Man sollte sich nicht scheuen, etwas von dem Neuen dann auch zu übernehmen.“Forster warnt allerdings vor zu viel Bescheiden­heit. Viele Eltern hätten ein schlechtes Gewissen, wenn sie pünktlich gehen.

Auch wenn es etwa um Weiterbild­ungen gehe, sollte man sich nicht hinten anstellen, nur weil man bereits in Elternzeit war, rät sie. „Das ist ein wichtiger Punkt, um im Job in der Spur zu bleiben.“Gleiches gelte für Beförderun­gen. „Wenn ich wieder da bin und im Job etwas leiste, darf ich auch etwas einfordern“, betont Forster.

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Foto: Mascha Brichta, dpa Die Geburt eines Kindes verschiebt die Prioritäte­n. Pünktlich Feierabend zu machen, ist aber kein Grund für ein schlechtes Gewissen.

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