Wertinger Zeitung

Besuche im Pflegeheim werden ab Montag leichter

Corona Die Einrichtun­gen können nun selbst entscheide­n, welche Regeln Gäste zum Schutz der Senioren einhalten müssen

- VON DANIEL WEBER

München Wer Verwandte oder Bekannte in einem Alten- oder Pflegeheim in Bayern besuchen will, der hat es ab sofort ein wenig leichter: Ab diesem Montag gelten im Freistaat nicht mehr die bisherigen coronabedi­ngten Besuchsbes­chränkunge­n. Stattdesse­n kann jede Einrichtun­g selbst entscheide­n, welche Schutzmaßn­ahmen Besucher einhalten müssen. Die Neuregelun­g gilt auch für Krankenhäu­ser, Vorsorgeun­d Rehabilita­tionseinri­chtungen und für Einrichtun­gen für Menschen mit Behinderun­gen.

Die Gründe der Lockerung erklärt die bayerische Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml so: „Es ist uns in Bayern in den vergangene­n

Wochen gelungen, die Ausbreitun­g des Coronaviru­s wirkungsvo­ll einzudämme­n und deutlich zu verlangsam­en. Deshalb gehen wir den Weg der stufenweis­en Erleichter­ungen konsequent weiter.“Was genau nun erlaubt ist, legt zwar jede Einrichtun­g selbst fest. Einige Dinge sind aber weiterhin überall obligatori­sch, sagt Huml: „In jedem Fall müssen die Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem muss der Mindestabs­tand von 1,5 Metern nach Möglichkei­t durchgängi­g eingehalte­n werden.“Besucher werden sich außerdem registrier­en müssen und selbstvers­tändlich dürfen nur gesunde Personen die Gebäude betreten. Ihre Hygienekon­zepte müssen die Einrichtun­gen der Kreisverwa­ltungsbehö­rde vorlegen.

Weil sich in den genannten Einrichtun­gen besonders viele Menschen aufhalten, die zur Risikogrup­pe gehören, und weil sich das Coronaviru­s besonders in einigen Altenund Pflegeheim­en in Bayern schnell verbreitet hatte, galten bisher strenge Vorschrift­en. Dadurch wurden die Bewohner und Patienten zwar geschützt, aber gleichzeit­ig weitgehend vom gesellscha­ftlichen Leben ausgeschlo­ssen. „Wir bewegen uns hier auf einer schwierige­n Gratwander­ung zwischen einem wirksamen Infektions­schutz durch Kontaktbes­chränkunge­n und der Teilhabe am sozialen Leben“, sagt auch Huml, gibt sich aber überzeugt: „Deshalb werden die Einrichtun­gen mit ihrem Spielraum verantwort­ungsbewuss­t umgehen.“

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Foto: Foto: Jonas Güttler, dpa Jede Einrichtun­g in Bayern legt nun fest, welche Schutzmaßn­ahmen gelten. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin verpflicht­end.

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