Der Staat unterstützt Neubauten
Für energiesparende Gebäude gibt es statt günstigerer Kredite bald auch Barzuschüsse
Wer ein neues Haus baut, kann von staatlicher Förderung profitieren. Allerdings gibt es hier dieses Jahr einige Änderungen. Wichtig ist dabei: Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, die mehrere Förderprogramme zusammenfasst und der Vereinfachung dient, greift bei Neubauvorhaben erst ab 1. Juli 2021. Bis dahin gelten die bisherigen Förderbedingungen. Aber wer jetzt erst mit seinen Planungen beginnt, der kann sich gleich an den neuen Regeln orientieren.
Gefördert wird wie bisher, wenn ein Energiestandard erreicht wird, der besser als der gesetzlich im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) vorgeschriebene Standard ist. Fördergeld gibt es für das Effizienzhaus 55, das bessere Effizienzhaus 40 und das Effizienzhaus 40 Plus. Die Zahl sagt dabei immer aus, wie viel Prozent der Primärenergie das Effizienzhaus im Vergleich zu einem Referenzgebäude benötigt. Der gesetzliche Mindeststandard entspricht einem Effizienzhaus 70. Gefördert wird wie bisher mit zinsvergünstigten Darlehen, zu denen ein Tilgungszuschuss gezahlt wird, oder – und das ist neu – als Alternative auch mit einem direkten Zuschuss.
Neu ist ab 1. Juli zudem die Einführung des sogenannten Erneuerbare-Energien-Pakets (EE-Paket) bei der Effizienzhausförderung. Damit belohnt der Gesetzgeber den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung. Der EE-Bonus wird das bisherige Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ersetzen.
Bei einem Effizienzhaus 55 oder einem Effizienzhaus 40 steigt die Förderung durch den Bonus um 2,5 Prozent, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien – zum Beispiel Holzpellets oder einer Wärmepumpe – stammen. Im Falle des Effizienzhauses 55 erhöht sich mit dem EEBonus die staatliche Förderung von 15 auf 17,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Beim besseren Effizienzhaus 40 klettert der Zuschuss durch den Erneuerbare-EnergieBonus von 20 auf 22,5 Prozent.
Was das Ganze noch interessanter macht: Die förderfähigen Kosten mit der Nutzung des EE-Pakets von 120 000 auf 150 000 Euro pro Wohneinheit. Bauherren, die beispielsweise ein Effizienzhaus 40 errichten und bei der Wärmeerzeugung auf eine Pelletheizung oder eine Wärmepumpe setzen, bekommen damit vom Staat bis zu 33 750 Euro geschenkt – als Zuschuss oder als Tilgungszuschuss, falls die Kreditvariante gewählt wird. Die Summen gelten jeweils pro Wohneinheit. Wer also sein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung plant, die als weitere Wohneinheit zählt, kann die Fördersumme verdoppeln.
Auch das Effizienzhaus 40 Plus nen nicht miteinander kombiniert werden. Um den NH-Bonus zu erhalten, muss eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung vorliegen.
Nochmals attraktiver wird ab Mitte des Jahres die Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Fachmann. Statt der bisher maximal 4000 Euro übernimmt dann der Staat bis zu 5000 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und bis zu 20 000 Euro bei größeren Gebäuden.
Spürbare Verbesserungen erwarten die Bauherren von Nichtwohngebäuden. So wird hier ab 1. Juli die Förderung beim Bau eines privaten oder kommunalen Nichtwohngebäudes nach dem Effizienzhaus 55-Standard deutlich erhöht. Zusätzlich wird das Effizienzhaus 40 mit bis zu 22,5 Prozent Förderung eingeführt, wenn man den EE- oder NH-Bonus nutzt.
Martin Sambale ist Geschäftsführer des Energie und Umweltzentrums Allgäu, kurz eza!