Bedürftige erhalten FFP2Masken
In Wertingen erfolgt die Verteilung im Bürgerbüro
Wertingen Der Freistaat Bayern stellt eine begrenzte Anzahl an FFP2-Schutzmasken für besonders Bedürftige und Pflegende Angehörige zur Verfügung. Diese werden für die Bürger der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen ab Montag, 25. Januar, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Bürgerbüro Wertingen ausgegeben.
Mit der Aktion verfolgt der Freistaat Bayern das Ziel, die Infektionszahlen weiter markant zu senken. Speziell in der häuslichen Pflege sollen durch die qualitativ hochwertigen Schutzmasken die Pflegebedürftigen und die Pflegenden optimal vor Ansteckung geschützt werden.
Die Personengruppe der Pflegenden Angehörigen benötigen als Nachweis das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der beziehungsweise des Pflegebedürftigen. Hier werden für jede Hauptpflegeperson drei Schutzmasken zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltungsgemeinscahft Wertingen teilt mit, dass die Personengruppe der besonders Bedürftigen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, als Nachweis den Bescheid über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII benötigen. Jeder Bedürftige über 15 Jahren erhält fünf Schutzmasken. Die Ausgabe an die Nutzer der Tafeln erfolgt dabei über die Ausgabestellen der Tafeln.
Aufgrund der aktuellen Situation ist die Abholung der Masken im Bürgerbüro nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die Termine können ab Donnerstag, 21. Januar, unter der Telefonnummer 08272 84-0 vereinbart werden.