Die Maskenpflicht fällt an manchen Plätzen
CoronaPandemie Diese neue Regeln gelten ab Freitag im Landkreis Dillingen
Landkreis Die mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Dillingen seit 22. Dezember 2020 geltende Maskenpflicht wird auf den nachfolgend genannten Straßen und Plätzen ab Freitag, 12. März, um Mitternacht aufgehoben:
● Wertingen: Marktplatz, der sich an den Marktplatz anschließende Bereich der Hauptstraße mit den Einmündungsbereichen von Schmiedgasse und Badgasse einschließlich des Kreisverkehrs am Gänsweid.
● Dillingen: Königstraße, Bayerischer Hof Platz, Taxispark und Bahnhofgelände, Kapuzinerstraße, Rosenstraße, Adolph-KolpingPlatz sowie Teile der Gabelsbergerstraße, der Regens-Wagner-Straße und der Maria-Theresia-Haselmayr-Straße.
● Lauingen: Marktplatz, Platz vor der Stadthalle und Bahnhofgelände, die an den Marktplatz angrenzenden Bereiche der Herzog-Georg-Straße, der Imhofstraße und der Albertusstraße, die an den Platz vor der Stadthalle angrenzenden Bereiche von Brüderstraße und Oberer Schanzweg sowie der Bereich des Buswendeplatzes in der FriedrichEbert-Straße.
● Gundelfingen: Prof.-BamannStraße, Schnellepark, Bahnhofgelände, Vorplatz Salerno, Burggraben, Sägplatz.
● Höchstädt: Marktplatz, Bahnhofgelände.
Landrat Leo Schrell betont, dass die Entscheidung aufgrund der vergleichsweise niedrigen Sieben-TagesInzidenz im Landkreis Dillingen und angesichts der Tatsache, dass der Mindestabstand dort nach den Erfahrungen der vergangenen Monate eingehalten worden sei, getroffen wurde.
Zudem sei zu berücksichtigen, dass für größere belebte Teile der Maskenzonen ohnehin eine Maskenpflicht kraft Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bestehe. Gleichzeitig berücksichtige die Aufhebung auch die einschlägigen Vorgaben der Verwaltungsgerichte zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen. Der Landrat bittet die Landkreisbevölkerung jedoch zu beachten, dass die aufgrund der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in den einzelnen Lebensbereichen aktuell gültige Maskenpflicht, insbesondere in der Schule und beim Einkaufen, auf Märkten, an Haltestellen des ÖPNV sowie auf Bahnhöfen, weiterhin Gültigkeit habe.
Außerdem wurde die Meldung vom Mittwoch berichtigt: Nicht eine Lehrkraft der
Grundschule Bachhagel wurde positiv auf das Coronavirus getestet, sondern aus der Grundschule Syrgenstein. Beide Standorte bilden die so genannte Bachtal-Grundschule. So war es seitens des Amts zu dem Missverständnis gekommen.