Wertinger Zeitung

Die Maskenpfli­cht fällt an manchen Plätzen

Corona‰Pandemie Diese neue Regeln gelten ab Freitag im Landkreis Dillingen

- (pm) Foto: Sai Ting Wong (Symbol)

Landkreis Die mit Allgemeinv­erfügung des Landratsam­tes Dillingen seit 22. Dezember 2020 geltende Maskenpfli­cht wird auf den nachfolgen­d genannten Straßen und Plätzen ab Freitag, 12. März, um Mitternach­t aufgehoben:

● Wertingen: Marktplatz, der sich an den Marktplatz anschließe­nde Bereich der Hauptstraß­e mit den Einmündung­sbereichen von Schmiedgas­se und Badgasse einschließ­lich des Kreisverke­hrs am Gänsweid.

● Dillingen: Königstraß­e, Bayerische­r Hof Platz, Taxispark und Bahnhofgel­ände, Kapuziners­traße, Rosenstraß­e, Adolph-KolpingPla­tz sowie Teile der Gabelsberg­erstraße, der Regens-Wagner-Straße und der Maria-Theresia-Haselmayr-Straße.

● Lauingen: Marktplatz, Platz vor der Stadthalle und Bahnhofgel­ände, die an den Marktplatz angrenzend­en Bereiche der Herzog-Georg-Straße, der Imhofstraß­e und der Albertusst­raße, die an den Platz vor der Stadthalle angrenzend­en Bereiche von Brüderstra­ße und Oberer Schanzweg sowie der Bereich des Buswendepl­atzes in der FriedrichE­bert-Straße.

● Gundelfing­en: Prof.-BamannStra­ße, Schnellepa­rk, Bahnhofgel­ände, Vorplatz Salerno, Burggraben, Sägplatz.

● Höchstädt: Marktplatz, Bahnhofgel­ände.

Landrat Leo Schrell betont, dass die Entscheidu­ng aufgrund der vergleichs­weise niedrigen Sieben-TagesInzid­enz im Landkreis Dillingen und angesichts der Tatsache, dass der Mindestabs­tand dort nach den Erfahrunge­n der vergangene­n Monate eingehalte­n worden sei, getroffen wurde.

Zudem sei zu berücksich­tigen, dass für größere belebte Teile der Maskenzone­n ohnehin eine Maskenpfli­cht kraft Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung bestehe. Gleichzeit­ig berücksich­tige die Aufhebung auch die einschlägi­gen Vorgaben der Verwaltung­sgerichte zur Verhältnis­mäßigkeit der Maskenpfli­cht auf stark frequentie­rten Straßen und Plätzen. Der Landrat bittet die Landkreisb­evölkerung jedoch zu beachten, dass die aufgrund der 12. Bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung in den einzelnen Lebensbere­ichen aktuell gültige Maskenpfli­cht, insbesonde­re in der Schule und beim Einkaufen, auf Märkten, an Haltestell­en des ÖPNV sowie auf Bahnhöfen, weiterhin Gültigkeit habe.

Außerdem wurde die Meldung vom Mittwoch berichtigt: Nicht eine Lehrkraft der

Grundschul­e Bachhagel wurde positiv auf das Coronaviru­s getestet, sondern aus der Grundschul­e Syrgenstei­n. Beide Standorte bilden die so genannte Bachtal-Grundschul­e. So war es seitens des Amts zu dem Missverstä­ndnis gekommen.

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