Was Ostern nun gilt
Diese Corona-Regeln sollten Sie kennen
Augsburg Welche Corona-Maßnahmen gelten nun? Hier ein Überblick.
● Treffen: Private Treffen sind auf zwei Haushalte mit maximal fünf Menschen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einer Region an drei Tagen hintereinander über 100 liegt, soll sich ein Haushalt sogar nur mit einer weiteren Person treffen dürfen.
● Urlaub: Bund und Länder appellieren an die Menschen, auf Reisen zu verzichten. Wer aus dem Ausland mit dem Flugzeug einreisen will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Kosten tragen Reisende selbst. Wer positiv getestet wird, muss sich in seinem Urlaubsland in Quarantäne begeben.
● Gottesdienste: Bund und Länder wollten ursprünglich die Bitte an die Religionsgemeinschaften richten, Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen nur virtuell stattfinden zu lassen. Dieser Beschluss wurde zurückgenommen. Daher können Kirchen nun selbst entscheiden, ob die Ostermessen vor Ort oder nur virtuell stattfinden.
Bund und Länder hatten den Lockdown beim Corona-Gipfel auch über Ostern hinaus verlängert: Er gilt erst einmal bis zum 18. April. Die bereits Anfang März vereinbarte Notbremse soll konsequent umgesetzt werden. Daher gelten in einer Region wieder strenge Beschränkungen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100000 Einwohner an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Wenn die Notbremse greift, muss der Einzelhandel schließen.