Wertinger Zeitung

Aiwanger droht mit Blockade

Freie Wähler fordern Lockerunge­n

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München Im Streit um die CoronaAufl­agen in Bayern drohen die Freien Wähler im Kabinett mit einer Blockade bei einer Verlängeru­ng der bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung. Hintergrun­d sei die Auslegung, dass die Verordnung zusammen mit der Bundesnotb­remse gelten soll, was für Bayern bedeute, dass von beiden Regelungen im Freistaat immer nur die strengeren gelten würden, sagte Vize-Ministerpr­äsident und Wirtschaft­sminister Hubert Aiwanger am Freitag. Die Freien Wähler forderten für Bayern auch die Übernahme der lockereren Vorgaben aus der Corona-Bundesnotb­remse.

„Wir müssen jetzt schnellstm­öglich all die Dinge lockern, die der Bund uns erlaubt“, sagte Aiwanger. Der Wirtschaft­sminister kündigte an, das strittige Thema spätestens am kommenden Dienstag im Kabinett ansprechen zu wollen, zugleich hoffe er aber auch auf eine frühere Lösung. Die CSU sei schon informiert, bisher habe er aber noch keine Rückmeldun­g.

Für Aiwanger ist insbesonde­re bei den Gärtnereie­n der Handlungsb­edarf groß, da diese ihre Pflanzen sonst massenweis­e auf den Kompost werfen müssten. Auch bei der nächtliche­n Ausgangsbe­schränkung in Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohner hofft Aiwanger auf eine Umsetzung der lockereren Bundesrege­lung in Bayern. Dass er auch gegen diese Regeln eine Verfassung­sbeschwerd­e auf den Weg gebracht hat, sei davon unberührt, sagte ein Sprecher. Die lockereren Bundesrege­ln wären zumindest ein erster Schritt. Nach dem bisherigen Stand gelten in Bayern Regelungen der Bundesnotb­remse nur dann, wenn diese strenger sind als das bisherige Vorgehen im Freistaat.

Die bayerische­n Gärtner bereiten unterdesse­n Protestakt­ionen gegen die Staatsregi­erung vor. Unserer Redaktion liegt ein Aufruf aus den Reihen der Gärtner vor, verwelkte Gemüse- oder Zierpflanz­en per Post an die Staatskanz­lei zu schicken, um darauf aufmerksam zu machen, dass ihre Produkte in den Gewächshäu­sern kaputt gehen, wenn sie sie nicht verkaufen dürfen.

Einen Überblick über die geltenden Corona-Regeln finden Sie auf Geld & Leben.

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