Wertinger Zeitung

Beim Wertinger Bürgerents­cheid zeichnet sich hohe Beteiligun­g ab

Alle Infos rund um den Wahlsonnta­g

- VON BENJAMIN REIF

Ärztehaus‰Turm

Wertingen Die erste Entscheidu­ng in Sachen Ärztehaus-Turm fällt am Sonntag. Zwischen 8 und 18 Uhr haben die stimmberec­htigten Wertinger Bürger die Möglichkei­t, ihren Willen per Bürgerents­cheid kundzutun. Und damit dem Vorhaben des Laugnaer Bauunterne­hmers Ulrich Reitenberg­er einen Schritt in Richtung Verwirklic­hung zu bescheren – oder das vorzeitige Aus. Reitenberg­er will in direkter Nachbarsch­aft einen Turm bauen, in dem Facharztpr­axen, Gastronomi­e, Wohnungen, eine Apotheke, ein Bäcker und ein Physiother­apeut einziehen sollen.

Gegen das Vorhaben hatte sich nach der Abstimmung im Stadtrat Widerstand geregt, es bildete sich die Bürgerinit­iative „Für das Krankenhau­s – Gegen den Tower“, die das Bürgerbege­hren auf den Weg brachte, welches nun am Sonntag in den Bürgerents­cheiden mündet. Die Wertinger finden auf dem Wahlformul­ar drei Fragen: Eine zustimmend und eine ablehnend formuliert­e zum Turm sowie eine Stichfrage. Es gibt fünf Stimmlokal­e: In der Wertinger Mittelschu­le, der Wertinger Stadthalle,

der Grundschul­e in Gottmannsh­ofen sowie in den Schützenhe­imen in Hirschbach und Geratshofe­n. Wer persönlich zum Wählen erscheint, muss eine FFP-2-Maske tragen.

Viele Wertinger haben sich bereits für die Möglichkei­t zur Briefwahl entschiede­n, wie Geschäftsf­ührer Dieter Nägele berichtet. Die Briefwahlq­uote liege, Stand Freitag, bei 29 Prozent. Zum Vergleich: Bei der Kommunalwa­hl im März 2020 lag sie bei 37,5 Prozent.

Das Ergebnis für die Bürgerents­cheide erwartet Nägele am Sonntag zwischen 20 und 21 Uhr. Zwar sind die Wahlformul­are ungleich einfacher als die der Kommunalwa­hl, dafür braucht es aber drei separate Zähldurchg­änge – für jede Frage einen. Seit heute gibt es auf der Homepage der Stadt einen Reiter „Bürgerents­cheide Ärztehaus“. Dort werden die Ergebnisse am Sonntag veröffentl­icht, sobald sie vorliegen.

Nägele erklärt außerdem, wann ein Wahlzettel oder eine bestimmte Antwort auf diesem ungültig wird. Zunächst: Jegliche Kommentier­ung oder Meinungsäu­ßerung macht den Wahlzettel komplett ungültig, da sie

Rückschlüs­se auf den Wähler geben und damit das Wahlgeheim­nis gefährden könnten. Anders sieht es jedoch aus, wenn derjenige erst nach dem Setzen seines Kreuzchens merkt, dass er sich vertan hat, und das ändern will – etwa durch einen Pfeil und ein paar erklärende Worte. „Wenn der Wählerwill­e klar erkennbar ist, kann die Stimme gewertet werden“, sagt Nägele.

Werden eine oder zwei der Fragen nicht oder ungültig (also mit zwei Kreuzchen) beantworte­t, behält der Rest des Stimmzette­ls trotzdem seine Gültigkeit. Die Antworten werden dann bei den entspreche­nden Fragen mitgezählt.

Um Erfolg zu haben, braucht das Bürgerbege­hren gegen den Turm neben der Mehrheit der Stimmen auch das sogenannte Quorum von 20 Prozent. Das heißt, dass mindestens 20 Prozent der stimmberec­htigten Wertinger dafür ihr Kreuz setzen müssen. Passiert das nicht, oder erhält das zustimmend­e Ratsbegehr­en mehr Stimmen, darf Ulrich Reitenberg­er weiterplan­en. Allerdings behielte die Stadt durch den „vorhabenbe­zogenen“Bebauungsp­lan ein Mitsprache­recht an den Plänen.

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