Beim Wertinger Bürgerentscheid zeichnet sich hohe Beteiligung ab
Alle Infos rund um den Wahlsonntag
ÄrztehausTurm
Wertingen Die erste Entscheidung in Sachen Ärztehaus-Turm fällt am Sonntag. Zwischen 8 und 18 Uhr haben die stimmberechtigten Wertinger Bürger die Möglichkeit, ihren Willen per Bürgerentscheid kundzutun. Und damit dem Vorhaben des Laugnaer Bauunternehmers Ulrich Reitenberger einen Schritt in Richtung Verwirklichung zu bescheren – oder das vorzeitige Aus. Reitenberger will in direkter Nachbarschaft einen Turm bauen, in dem Facharztpraxen, Gastronomie, Wohnungen, eine Apotheke, ein Bäcker und ein Physiotherapeut einziehen sollen.
Gegen das Vorhaben hatte sich nach der Abstimmung im Stadtrat Widerstand geregt, es bildete sich die Bürgerinitiative „Für das Krankenhaus – Gegen den Tower“, die das Bürgerbegehren auf den Weg brachte, welches nun am Sonntag in den Bürgerentscheiden mündet. Die Wertinger finden auf dem Wahlformular drei Fragen: Eine zustimmend und eine ablehnend formulierte zum Turm sowie eine Stichfrage. Es gibt fünf Stimmlokale: In der Wertinger Mittelschule, der Wertinger Stadthalle,
der Grundschule in Gottmannshofen sowie in den Schützenheimen in Hirschbach und Geratshofen. Wer persönlich zum Wählen erscheint, muss eine FFP-2-Maske tragen.
Viele Wertinger haben sich bereits für die Möglichkeit zur Briefwahl entschieden, wie Geschäftsführer Dieter Nägele berichtet. Die Briefwahlquote liege, Stand Freitag, bei 29 Prozent. Zum Vergleich: Bei der Kommunalwahl im März 2020 lag sie bei 37,5 Prozent.
Das Ergebnis für die Bürgerentscheide erwartet Nägele am Sonntag zwischen 20 und 21 Uhr. Zwar sind die Wahlformulare ungleich einfacher als die der Kommunalwahl, dafür braucht es aber drei separate Zähldurchgänge – für jede Frage einen. Seit heute gibt es auf der Homepage der Stadt einen Reiter „Bürgerentscheide Ärztehaus“. Dort werden die Ergebnisse am Sonntag veröffentlicht, sobald sie vorliegen.
Nägele erklärt außerdem, wann ein Wahlzettel oder eine bestimmte Antwort auf diesem ungültig wird. Zunächst: Jegliche Kommentierung oder Meinungsäußerung macht den Wahlzettel komplett ungültig, da sie
Rückschlüsse auf den Wähler geben und damit das Wahlgeheimnis gefährden könnten. Anders sieht es jedoch aus, wenn derjenige erst nach dem Setzen seines Kreuzchens merkt, dass er sich vertan hat, und das ändern will – etwa durch einen Pfeil und ein paar erklärende Worte. „Wenn der Wählerwille klar erkennbar ist, kann die Stimme gewertet werden“, sagt Nägele.
Werden eine oder zwei der Fragen nicht oder ungültig (also mit zwei Kreuzchen) beantwortet, behält der Rest des Stimmzettels trotzdem seine Gültigkeit. Die Antworten werden dann bei den entsprechenden Fragen mitgezählt.
Um Erfolg zu haben, braucht das Bürgerbegehren gegen den Turm neben der Mehrheit der Stimmen auch das sogenannte Quorum von 20 Prozent. Das heißt, dass mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Wertinger dafür ihr Kreuz setzen müssen. Passiert das nicht, oder erhält das zustimmende Ratsbegehren mehr Stimmen, darf Ulrich Reitenberger weiterplanen. Allerdings behielte die Stadt durch den „vorhabenbezogenen“Bebauungsplan ein Mitspracherecht an den Plänen.