Deshalb ist dieses CSUSchild in Höchstädt nun illegal
Beschluss Der Stadtrat hat eine neue Plakatierungsverordnung festgelegt. Die betrifft unter anderem auch das umstrittene CSU-Schild. Wie es damit nun weitergeht.
Höchstädt Das Schild, das an einer Bank auf dem neuen Herzogin-Anna-Rundweg in Höchstädt angebracht ist, ist nicht zu übersehen. Auf schwarzem Hintergrund steht in weißer Farbe: „Mach mal ne Pause.“Darunter steht in dicken Buchstaben CSU, Ortsverein Höchstädt. Weil die Partei die Bank gestiftet hat, hat sie zugleich das Schild angebracht. Ende der Geschichte? Nein, nicht in Höchstädt.
Schon im Dezember hat die Bank samt CSU-Schild im Stadtrat für heftige Diskussionen gesorgt. Das sei Parteiwerbung, lautete unter anderem der Vorwurf. Bürgermeister Gerrit Maneth erklärte damals bei der Sitzung, dass ihn die CSU vor der Installation gefragt habe, er aber auch nicht mit solch einem großen Schild gerechnet habe. Dennoch habe sich Maneth nicht daran gestört, wie er sagte. Er wollte es auch nicht wegmachen lassen – erst, wenn es einen konkreten Antrag dazu im Stadtrat gebe. Den gibt es jetzt. Sogar einen Beschluss.
Denn am Montag hat das Gremium bei seiner Sitzung in der Nordschwabenhalle in Höchstädt eine neue Plakatierungsverordnung erlassen. Auslöser, so erklärt es auch Thomas Schmitt (CSU), der sich federführend um das Thema gekümmert hat, war die Bank-Diskussion. Er erklärt: „Wir hätten ein aufwendiges Verwaltungsverfahren deshalb anschieben können. Aber das wollten wir nicht und vor allem der Verwaltung
Arbeit ersparen.“Deshalb habe man gemeinsam und konstruktiv versucht, eine Lösung zu finden. Basis dazu sei eine Anpassung der gültigen Plakatierungsverordnung der Stadt. Bürgermeister Gerrit Maneth ergänzt: „Die Verordnung ist von 2019 und wurde nun überarbeitet und angepasst. Vor allem die Ordnungswidrigkeiten waren nicht eindeutig geklärt.“
Nun sind sie es. Und damit, so sagt es auch Schmitt, ist das CSUSchild seit Montagabend an der Bank ganz offiziell illegal. „Denn es ist jetzt zu groß“, erklärt der Stadtrat. Unter anderem steht in der Verordnung, dass alle Plakatierungen, die mehr als ein Quadratmeter groß sind, baurechtlich genehmigt werden müssen.
Sprich: Erst braucht es das Einvernehmen der Stadt, dann die Genehmigung des Landratsamtes Dillingen. Maneth: „Wir sind bislang aber auch erst aktiv geworden, wenn so etwas bei uns angezeigt wird. So gehen wir auch in anderen Bereichen vor, etwa, wenn Hecken überhängen. Wir reagieren, wenn es Beschwerden gibt.“
Aber was passiert nun mit dem CSU-Schild? Thomas Schmitt erklärt, dass seine Partei zwei Vorschläge hat, über die der Stadtrat entscheiden könne. „Entweder es wird komplett entfernt oder es wird nur das Wort CSU weggeflext. Dann steht nur noch der Spruch dort“, so Schmitt. Entschieden wird am Montag noch nichts, im nächsten Fraktionstreff soll noch mal diskutiert werden. Die neue Plakatierungsverordnung wird aber einstimmig beschlossen – inklusive eines Zusatzes, auf den Hans Mesch (Freie Wähler) besteht. Es geht speziell um Sponsorentafeln und die gefassten Regeln. In der neuen Verordnung wird nun „empfohlen, eine Anbringung vorab mit der Stadt abzusprechen“.
Im Landkreis steigt die Zahl der CoronaToten
Die CoronaInzidenz im Landkreis Dillingen lag am Dienstag bei 2452,4, am Mittwoch bei 2303,1. Damit zeigt der Trend diese Woche weiterhin abwärts, auch wenn sich die Werte auf einem hohen Niveau bewegen.
Weitere Zahlen aus dem Kreis:
» Todesfälle: 198 (Vortag: 196).
» 2238 Fälle wurden in den vergan genen sieben Tagen registriert.
» Freie Intensivbetten im Landkreis (von 14): vier. Derzeit werden drei Menschen mit Corona intensivmedizi nisch behandelt und eine Person wird invasiv beatmet.
» QuarantäneFälle: 15.401.
» Aktive Fälle: 14.328.
Die Inzidenzen in den Nachbarregionen (in Klammern die Zahlen vom Vortag):
Kreis Heidenheim: 1325,9 (1491,6), Kreis DonauRies: 2138,9 (2092,7), Stadt Augsburg: 1751,7 (1849,4), Kreis Augsburg: 2056,7 (2174,7), Kreis Günzburg: 1448,1 (1660,9), Stadt Ulm: 1712,7 (1806,9), Kreis NeuUlm: 2041,8 (2156,7). Stand: 30. März. Quellen: RKI, Landratsamt, DIVIIntensivregister.