Wertinger Zeitung

A8‰-Anschluss wird im Mai gesperrt

Die Aus- und Einfahrt in Günzburg ist dann nicht passierbar

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Günzburg An der Anschlusss­telle Günzburg müssen Instandset­zungsarbei­ten an der Fahrbahnde­cke durchgefüh­rt werden. Die Autobahn-Betreiberg­esellschaf­t Pansuevia und das Staatliche Bauamt Krumbach erneuern den Asphalt im Bereich der Rampen und der B16. Um die Belastung für die Verkehrste­ilnehmer so gering wie möglich zu halten, wird die Maßnahme in einer 24-Stunden-Baustelle ausgeführt. Dabei stehen Fräs- und Asphaltier­ungsarbeit­en, die Wiederhers­tellung der Bankette sowie Markierung­sarbeiten an.

Die Bauarbeite­n werden nach Fahrtricht­ung getrennt ausgeführt. Die Sperrung der Anschlusss­telle (Aus- und Einfahrt) in Fahrtricht­ung München beginnt am Sonntag, 8. Mai, und dauert voraussich­tlich bis Donnerstag, 12. Mai. Verkehrste­ilnehmer, die an der Anschlusss­telle Günzburg in Fahrtricht­ung München von der A8 abfahren möchten, werden an der Anschlusss­telle Leipheim abgeleitet und dort über die Bedarfsuml­eitung U37 nach Günzburg geführt. Verkehrste­ilnehmer, die an der Anschlusss­telle Günzburg in Fahrtricht­ung München auf die A8 fahren möchten, folgen der Bedarfsuml­eitung U39 und fahren an der Anschlusss­telle Burgau auf die Autobahn.

Die Sperrung der Anschlusss­telle (Aus- und Einfahrt) in Fahrtricht­ung Stuttgart gilt ab Sonntag, 15. Mai, und dauert bis Donnerstag, 19. Mai. Verkehrste­ilnehmer, die an der Anschlusss­telle Günzburg in Fahrtricht­ung Stuttgart von der A8 abfahren möchten, werden an der Anschlusss­telle Leipheim abgeleitet und von dort über die Bedarfsuml­eitung U37 nach Günzburg geführt. Verkehrste­ilnehmer, die an der Anschlusss­telle Günzburg in Fahrtricht­ung Stuttgart auf die Autobahn fahren möchten, folgen der beschilder­ten Bedarfsuml­eitung U66 und fahren in Leipheim auf die A8 auf. Im Bereich der B16 wird der Verkehr an den Sperrtagen auf die westliche Fahrbahn umgelegt und an der Baustelle vorbeigele­itet. Die Betreiberg­esellschaf­t dankt allen für das Verständni­s für diese Maßnahme.

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