Petition wird nur weitergereicht
Zum Artikel „Familie Mahmi fürchtet die Abschiebung“vom 13. April.
Mit der Weitergabe der Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat man keine Entscheidung getroffen, sondern sie nur vertagt!
Nach meinen Erfahrungen wird die Petition vom Petitionsausschuss des Bundestages wieder an den Ausschuss für Beschwerden und Eingaben des Landtages von Bayern zurückverwiesen werden. Begründung: Für aufenthaltsrechtliche Fragen sind die Bundesländer zuständig. In einem ähnlichen Fall, wo es um die Abschiebung eines älteren Ehepaares (inzwischen ist der Mann 79 Jahre alt) in den Iran ging, kam die Petition circa drei Jahre nach der Eingabe wieder zurück an die „Landvolkvertretung von Bayern“(Landtag).
Die Familie Mahmi wurde, und ich habe daran keine Zweifel, in Bulgarien misshandelt. Das Verhalten gegenüber Geflüchteten hat sich in Bulgarien nach den mir bekannten Informationen seitdem nicht verändert. Psychische und physische Gewalt sind dort und in verschiedenen anderen Staaten an der Tagesordnung.
Man versucht, die Menschen weiterhin in diese Staaten abzuschieben, obwohl EU-Recht mit Füßen getreten wird. Man glaubt den Berichten der Flüchtlinge oder auch von Flüchtlingshelferorganisationen nicht, sondern hält Beteuerungen der betreffenden Staaten für glaubwürdiger.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem wird übrigens keine positive Änderung bringen. Ob das den Menschenrechten entspricht, wenn man nach über fünf Jahren in Deutschland Geflüchteten vor dem Terrorregime in Syrien keinen Aufenthalt bei uns ermöglicht, mögen die Leser selbst beurteilen.