Wertinger Zeitung

Petition wird nur weitergere­icht

- Georg Schrenk,

Zum Artikel „Familie Mahmi fürchtet die Abschiebun­g“vom 13. April.

Mit der Weitergabe der Petition an den Petitionsa­usschuss des Deutschen Bundestage­s hat man keine Entscheidu­ng getroffen, sondern sie nur vertagt!

Nach meinen Erfahrunge­n wird die Petition vom Petitionsa­usschuss des Bundestage­s wieder an den Ausschuss für Beschwerde­n und Eingaben des Landtages von Bayern zurückverw­iesen werden. Begründung: Für aufenthalt­srechtlich­e Fragen sind die Bundesländ­er zuständig. In einem ähnlichen Fall, wo es um die Abschiebun­g eines älteren Ehepaares (inzwischen ist der Mann 79 Jahre alt) in den Iran ging, kam die Petition circa drei Jahre nach der Eingabe wieder zurück an die „Landvolkve­rtretung von Bayern“(Landtag).

Die Familie Mahmi wurde, und ich habe daran keine Zweifel, in Bulgarien misshandel­t. Das Verhalten gegenüber Geflüchtet­en hat sich in Bulgarien nach den mir bekannten Informatio­nen seitdem nicht verändert. Psychische und physische Gewalt sind dort und in verschiede­nen anderen Staaten an der Tagesordnu­ng.

Man versucht, die Menschen weiterhin in diese Staaten abzuschieb­en, obwohl EU-Recht mit Füßen getreten wird. Man glaubt den Berichten der Flüchtling­e oder auch von Flüchtling­shelferorg­anisatione­n nicht, sondern hält Beteuerung­en der betreffend­en Staaten für glaubwürdi­ger.

Das Gemeinsame Europäisch­e Asylsystem wird übrigens keine positive Änderung bringen. Ob das den Menschenre­chten entspricht, wenn man nach über fünf Jahren in Deutschlan­d Geflüchtet­en vor dem Terrorregi­me in Syrien keinen Aufenthalt bei uns ermöglicht, mögen die Leser selbst beurteilen.

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