Eine Frage der Zuständigkeit
Bommeleeër: Kriminalkammer oder Militärgericht?
Luxemburg. Ist die Kriminalkammer Luxemburg, vor der seit nunmehr 41 Tagen der BommeleeërProzess verhandelt wird, überhaupt zuständig für dieses Dossier? Hätte nicht vielmehr ein Militärgericht eingesetzt werden müssen? Diese nicht unwesentlichen Fragen in Zusammenhang mit dem „Code pénal militaire“stellten sich gestern vor Gericht, wo die Richter schließlich entschieden, sich dieses Sachverhalts erst im Rahmen ihres Gesamturteils anzunehmen. Der Prozess wird demnach wie geplant fortgesetzt. (gs)