Luxemburger Wort

Eine Frage der Zuständigk­eit

Kriminalka­mmer muss prüfen, ob nicht ein Militärger­icht hätte eingesetzt werden müssen

- VON GILLES SIEBENALER

41. Verhandlun­gstag im Bommeleeër-Prozess

Ist die Kriminalka­mmer überhaupt zuständig für das Bommeleeër-Dossier oder muss hier vielmehr ein Militärger­icht eingesetzt werden? Diese nicht unwesentli­che Frage stellte sich am Montag im Bommeleeër-Prozess – dem immerhin schon 41. Verhandlun­gstag – in Hinblick auf den sogenannte­n „Code pénal militaire“. Das Gericht entschied nun, sich dieses Sachverhal­ts erst im Rahmen seines Gesamturte­ils anzunehmen. Der Prozess wird demnach nun wie vorgesehen fortgesetz­t. Es war die vorsitzend­e Richterin Sylvie Conter selbst, die am Donnerstag vergangene­r Woche zu Beginn der Sitzung und eher am Rande auf den „Code pénal militaire“hingewiese­n hatte sowie allen beteiligte­n Parteien ans Herz gelegt hatte, sich in Hinblick auf die Plädoyers Gedanken über dieses spezielle Strafgeset­zbuch zu machen.

Bis zu den Plädoyers wollte die Verteidigu­ng allerdings nicht warten. Me Lydie Lorang und Me Gaston Vogel hatten sich ihre Gedanken bereits über das Wochenende gemacht und reichten am Montag vor Gericht einen Antrag ein, gemäß dem sich die Kriminalka­mmer Luxemburg selbst – vor der seit nunmehr 41. Tagen dieses Verfahren verhandelt wird – als nicht zuständig sowie auch das gesamte Ermittlung­sverfahren für ungültig erklären soll.

Hintergrun­d dieses Antrags, den die Verteidigu­ng mit einem „Corps de conclusion“untermauer­te, ist tatsächlic­h der angesproch­ene „Code pénal militaire“, der bis ins Jahr 1982 zurückreic­ht. Besagtes Strafgeset­zbuch regelt u.a. – und das ist eben in Zusammenha­ng

Dies entsprach dem Vorschlag der Staatsanwa­ltschaft. Die Verteidigu­ng bedauerte ihrerseits, dass nun die Möglichkei­t bestehe, dass noch sehr viel Zeit für einen Prozess aufgewende­t werde, der letztlich als unzulässig erklärt werden könne.

Von den Insidern zum Motiv Neben der Zuständigk­eitsfrage wurde sich am Montag aber auch weiter mit der Insiderspu­r befasst. Ermittler Carlo Klein fasste nochmals alle gesammelte­n Untersuchu­ngsergebni­sse zusammen, die er in den vergangene­n Tagen dargelegt hatte. Diese Resultate werden sicherlich auch am Dienstag ein Thema sein, wenn nämlich das Motiv der Täter im Mittelpunk­t des Interesses stehen soll: „A qui profite le crime?“

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Das Attentat am Flughafen am 9. November 1985 kann durchaus als Sabotage einer militärisc­hen Einrichtun­g angesehen werden, wie auch andere Anschläge.

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