Eine Frage der Zuständigkeit
Kriminalkammer muss prüfen, ob nicht ein Militärgericht hätte eingesetzt werden müssen
41. Verhandlungstag im Bommeleeër-Prozess
Ist die Kriminalkammer überhaupt zuständig für das Bommeleeër-Dossier oder muss hier vielmehr ein Militärgericht eingesetzt werden? Diese nicht unwesentliche Frage stellte sich am Montag im Bommeleeër-Prozess – dem immerhin schon 41. Verhandlungstag – in Hinblick auf den sogenannten „Code pénal militaire“. Das Gericht entschied nun, sich dieses Sachverhalts erst im Rahmen seines Gesamturteils anzunehmen. Der Prozess wird demnach nun wie vorgesehen fortgesetzt. Es war die vorsitzende Richterin Sylvie Conter selbst, die am Donnerstag vergangener Woche zu Beginn der Sitzung und eher am Rande auf den „Code pénal militaire“hingewiesen hatte sowie allen beteiligten Parteien ans Herz gelegt hatte, sich in Hinblick auf die Plädoyers Gedanken über dieses spezielle Strafgesetzbuch zu machen.
Bis zu den Plädoyers wollte die Verteidigung allerdings nicht warten. Me Lydie Lorang und Me Gaston Vogel hatten sich ihre Gedanken bereits über das Wochenende gemacht und reichten am Montag vor Gericht einen Antrag ein, gemäß dem sich die Kriminalkammer Luxemburg selbst – vor der seit nunmehr 41. Tagen dieses Verfahren verhandelt wird – als nicht zuständig sowie auch das gesamte Ermittlungsverfahren für ungültig erklären soll.
Hintergrund dieses Antrags, den die Verteidigung mit einem „Corps de conclusion“untermauerte, ist tatsächlich der angesprochene „Code pénal militaire“, der bis ins Jahr 1982 zurückreicht. Besagtes Strafgesetzbuch regelt u.a. – und das ist eben in Zusammenhang
Dies entsprach dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung bedauerte ihrerseits, dass nun die Möglichkeit bestehe, dass noch sehr viel Zeit für einen Prozess aufgewendet werde, der letztlich als unzulässig erklärt werden könne.
Von den Insidern zum Motiv Neben der Zuständigkeitsfrage wurde sich am Montag aber auch weiter mit der Insiderspur befasst. Ermittler Carlo Klein fasste nochmals alle gesammelten Untersuchungsergebnisse zusammen, die er in den vergangenen Tagen dargelegt hatte. Diese Resultate werden sicherlich auch am Dienstag ein Thema sein, wenn nämlich das Motiv der Täter im Mittelpunkt des Interesses stehen soll: „A qui profite le crime?“