Luxemburger Wort

„Unglücklic­he Wortwahl“?

Generalsta­atsanwalts­chaft fordert Bestätigun­g des ersten Urteils – die Verteidigu­ng einen Freispruch

- VON DIANE LECORSAIS

Berufungsv­erfahren gegen Pierre Peters wegen mutmaßlich­en Aufrufs zum Hass

Sechs Monate Haft ohne Bewährung – das ist das Urteil, das die Richter am 6. März dieses Jahres gegen den Aktivisten Pierre Peters verhängt haben, dies wegen Aufstachel­ung zum Hass. Eine ungerechte Strafe, findet die Verteidigu­ng – sodass der Fall gestern vor dem Appellatio­nshof Luxemburg verhandelt wurde. Während die Verteidigu­ng einen Freispruch forderte, beantragte die Generalsta­atsanwalts­chaft die Bestätigun­g des ersten Urteils. Ausgangspu­nkt für besagtes Verfahren waren zwei Faltblätte­r, die der Aktivist Pierre Peters im Sommer 2012 an 750 bis 800 Luxemburge­r Landwirte verschickt hatte. In diesen bot er den Bauern in erster Linie seine Hilfe beim Ausfüllen ihrer Steuererkl­ärung an, erklärte jedoch auch u.a., dass „wir den Ausländern ausgeliefe­rt“seien und die Luxemburge­r die „Sklaven der Ausländer“seien. Den Faltblätte­rn war wiederum eine Auseinande­rsetzung mit der Direktorin der Bauernzent­rale vorausgega­ngen. So war Peters nämlich zunächst untersagt worden, weiterhin in den Veröffentl­ichungen der Bauernzent­rale zu inserieren, bevor er schließlic­h aus der Organisati­on ausgeschlo­ssen worden war.

Vor dem Berufungsg­ericht erklärte Peters gestern, sich „überhaupt nicht bewusst“gewesen zu sein, welche Konsequenz­en das Schreiben für ihn haben könnte. Mit den Faltblätte­rn habe er lediglich „auf Probleme aufmerksam machen“wollen, nicht aber gegen Ausländer wettern. Immerhin räumte Peters am Appellatio­nshof ein, „manchmal etwas zu schnell“zu schießen und seine Worte „vielleicht unglücklic­h gebraucht“zu haben, sodass diese „als Fremdenhas­s interpreti­ert“worden seien. Fortan würde er sich jedenfalls zurückzieh­en und seine Ansichten für sich behalten, so Peters.

Verteidige­r Me Marc Wagner argumentie­rte, sein Mandant würde in den Faltblätte­rn lediglich die politische­n Entscheidu­ngsträger kritisiere­n. Ziel der Schreiben sei es ganz klar gewesen, den Bauern zu helfen, nicht aber zu Fremdenhas­s anzurufen. Dies würde auch die Tatsache, dass keine Zivilparte­i eine Nebenklage gegen Peters eingereich­t hat, beweisen. Bei den umstritten­en Passagen würde es sich zudem lediglich um „zwei bis drei Sätze von 3 000“handeln. Die „unglücklic­h gewählten“Formulieru­ngen würden vielleicht ein „negatives Gefühl“enthalten – nicht aber ein „sentiment de haine“, erklärte der Anwalt. Wenn das erste Urteil bestätigt würde, dann wäre das „ein großer Verlust für die Meinungsfr­eiheit“, so noch Me Wagner.

Anderer Auffassung war da die Generalsta­atsanwalts­chaft. „Das Schreiben enthält ganz klar Aussagen, die zum Hass gegen Ausländer anstiften“, unterstric­h der zuständige Substitut, und forderte demnach die Bestätigun­g des ersten Urteils. Angesichts der Tatsache, dass Peters nicht zum ersten Mal wegen Aufrufs zum Hass verurteilt worden sei, erachte die Generalsta­atsanwalts­chaft besagte Strafe für gerechtfer­tigt.

Peters war bereits im Mai 2012 wegen „incitation à la haine“zu 30 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ebenfalls auf Faltblätte­rn sowie über seine Internetse­iten hatte er damals den Zustand des Großherzog­tums angeprange­rt und dafür Ausländer verantwort­lich gemacht. Nicht wegen ausländerf­eindlicher Tiraden, dafür aber wegen Beleidigun­g und öffentlich­er Verleumdun­g u.a. des Bürgermeis­ters der Gemeinde Eschweiler hatte er sich derweil im Februar dieses Jahres am Bezirksger­icht Diekirch verantwort­en müssen. In diesem Fall hatte das Gericht sechs Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldbuße verhängt.

Ob Peters schlussend­lich eine Gefängniss­trafe antreten muss oder nicht, entscheide­t sich am 26. Juni.

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Vor Gericht ist der Aktivist Pierre Peters kein Unbekannte­r: Drei Mal wurde er inzwischen verurteilt.(

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