Berufsbild im Wandel
Anwaltskammer begrüßt Ankündigung einer unabhängigeren Justiz
Luxemburger Barreau läutet Rentrée judiciaire ein
Dass einige Parteien im Wahlkampf eine stärkere Unabhängigkeit der Justiz versprechen, kann die Luxemburger Anwaltskammer nur begrüßen. Der Präsident des Luxemburger Barreau, René Diederich, hofft, dass den Ankündigungen auch Taten folgen werden und dass es nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben wird. Der Barreau de Luxembourg zählt derzeit knapp über 2 000 Anwälte aus 37 Nationen. Bei der gestrigen Pressekonferenz zur Rentrée judiciaire in den neuen Räumlichkeiten in der hauptstädtischen Scheffer-Allée wies René Diederich auf die Diversifizierung des Anwaltsberufs hin, sei es im Bereich der Finanzinstrumente, der Strukturierung von Gesellschaften oder der Fondsindustrie. „Der Anwaltsberuf entspricht längst nicht mehr dem traditionellen Bild“, so Diederich, der von einer starken Internationalisierung des Berufszweigs sprach.
Immer mehr ausländische Anwälte finden den Weg nach Luxemburg, was der Präsident des Barreau nicht als unliebsame Konkurrenz betrachtet. Im Gegenteil. Das stärke die Attraktivität Luxemburgs als Wirtschaftsstandort, meinte der Präsident der Anwaltskammer.
Die Anwälte sprechen nicht alle in Luxemburg gängigen Sprachen. Das müssen sie auch nicht. Die Sprachanforderungen wurden angepasst. „Die Anwälte dürfen nur Fälle annehmen, für die sie sowohl die fachliche als auch die sprachliche Kompetenz haben“, erklärte René Diederich.
Der Barreau legt großen Wert auf Aus- und Weiterbildung, besonders in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung lauern große Risiken. Mit spezifischen Weiterbildungen will die Anwaltskammer das Bewusstsein der Anwälte für diese Probleme schärfen. Die Unabhängigkeit des Anwaltsberufs und das Berufsgeheimnis sind Aspekte, auf die der Barreau großen Wert legt, sowie auf gute ServiceQualität. Diesbezüglich übt die Anwaltskammer regelmäßige Kontrollen aus. „Disziplinarverfahren gibt es, aber in verschwindend geringer Zahl“, so René Diederich.
Die Zahl der Bürger, die Prozesskostenhilfe beantragen, steigt seit Jahren an. Im juristischen Jahr 2012/2013 zählte die Anwaltskammer 3 930 Fälle. Das sind 62 Fälle mehr als im Vorjahr.