Luxemburger Wort

EU stellt Swift-Abkommen in Frage

Thema sorgt seit Wochen für Streit zwischen der EU und den USA

- VON MARIANNE TRUTTMANN ( BRÜSSEL)

EU-Innenkommi­ssarin Cecilia Malmström ist nicht zufrieden mit den Informatio­nen, die sie bisher von den USA über die Verbindung­en zwischen dem US-Geheimdien­st NSA und dem Bankdatenn­etzwerk Swift bekommen hat. In einer Anhörung vor dem Ausschuss „Bürgerlich­e Freiheiten, Justiz und Inneres“des EU-Parlaments drohte die Kommissari­n erneut, das SwiftAbkom­men mit den USA in Frage zu stellen. „Wenn die Vorwürfe wahr sind, stellen sie einen Bruch des Vertrages dar, was zu einer Aussetzung des Abkommens führen kann.“So weit sei es allerdings noch nicht, betonte die Kommissari­n.

Das Swift-Abkommen zwischen der EU und den USA aus dem Jahr 2010 erlaubt den US-Terrorfahn­dern im Rahmen des „Terror Finance Tracking Programm“(TFTP) gezielte Zugriffe auf Kontobeweg­ungen von Verdächtig­en in der EU. Allerdings wurden dafür strenge Auflagen für den Datenschut­z und den Schutz der Privatsphä­re ausgehande­lt. Eine systematis­che Überwachun­g, wie sie gemäß jüngsten Enthüllung­en durch den Geheimdien­st NSA erfolgt ist, wäre damit nicht erlaubt.

Malmström wies im Ausschuss darauf hin, dass eine Aussetzung des Vertrages eine sehr ernste Angelegenh­eit sei. Für eine Kündigung müsste die EU-Kommission einen Vorschlag machen, der von einer qualifizie­rten Mehrheit der EUStaaten akzeptiert wird. Dies könnte schwierig werden.

Mehrere EU-Abgeordnet­e forderten gestern eine Aussetzung des Abkommens mit den USA. Dies als Reaktion auf die Enthüllung­en des brasiliani­schen Fernsehsen­ders „Globo“, wonach die US-Regierung Zugang zu den Swift-Daten hat. Blanche Petre erklärte als Vertreter von Swift, man habe keinen Grund anzunehmen, dass es einen unerlaubte­n Zugang zu den Daten gab. Auch Europol-Direktor Rob Wainwright erklärte im Ausschuss, es gäbe keinen Beweis, dass die USA das TFTP-Abkommen gebrochen hätten. Bisher habe kein EU-Staat Europol ein Mandat erteilt, einen allfällige­n Bruch des Abkommens zu untersuche­n. Das Swift-Abkommen mit den USA war anfangs 2010 ursprüngli­ch vom EU-Parlament abgelehnt worden. Erst in einem zweiten Anlauf, als die Datenschut­zbestimmun­gen verstärkt wurden, stimmte das Parlament zu.

Bei der Anhörung im Parlaments­ausschuss stellte der Experte Caspar Bowden gestern ferner die Ergebnisse einer Studie über die Auswirkung­en der Überwachun­g der EU-Bürger durch die NSA vor. Bowden empfiehlt dem EU-Parlament, die Entwicklun­g einer europäisch­en Cloud voranzutre­iben, um nicht mehr von den US-Unternehme­n abhängig zu sein. Außerdem sollte in der EU-Datenschut­z-Regulierun­g wieder ein Artikel aufgenomme­n werden, der es Nicht-EULändern verbietet, auf persönlich­e Daten von EU-Bürgern zuzugreife­n.

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Der Swift-Vertrag erlaubt US-Terrorfahn­dern den gezielten Zugriff auf die Kontobeweg­ungen von Verdächtig­en in der EU.

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