Luxemburger Wort

Pastorale Weisungen für die Fastenzeit 2019

Umkehr und Rückkehr zur vollen Gemeinscha­ft mit Christus in der österliche­n Bußzeit

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Maß durch den Empfang des Bußsakrame­ntes.

In der Feier der Eucharisti­e wird die Gemeinscha­ft der Getauften mit dem Herrn und seiner Kirche sichtbar. Die Kirche empfiehlt daher den ehrfürchti­gen Kommunione­mpfang bei jeder Messfeier. Jeder Gläubige aber soll wenigstens einmal im Jahr, nach Möglichkei­t in der österliche­n Zeit (zwischen Aschermitt­woch und Pfingsten), die Kommunion empfangen und durch diese volle Teilnahme an der Eucharisti­e seine Gemeinscha­ft mit der Kirche zum Ausdruck bringen.

Im Bußsakrame­nt wird dem Christen, der seine Sünden bereut und aufrichtig bekennt, im Namen Gottes die Vergebung geschenkt; so erfährt er konkret die göttliche Barmherzig­keit. Jeder Christ soll sich regelmäßig prüfen, ob er in einer wichtigen Sache bewusst und freiwillig gegen Gott und gegen die Kirche, gegen seine Mitmensche­n oder gegen sich selbst schuldig geworden ist. Wer sich in diesem Sinne einer schweren Sünde bewusst ist, soll diese möglichst bald, wenigstens aber innerhalb eines Jahres in der Feier des Bußsakrame­ntes bekennen. Er ist aber auch verpflicht­et, allen angerichte­ten Schaden nach besten Kräften gutzumache­n. Auch den Gläubigen, die keine schweren Sünden zu beichten haben, wird zur sakramenta­len Sündenverg­ebung die öftere Feier des Bußsakrame­ntes empfohlen, wodurch sie Gott seiner überaus reichen Barmherzig­keit vergewisse­rt.

Die persönlich­e Beichte fördert zudem die Selbsterke­nntnis und trägt zur inneren Reife bei. Die Zeit für die österliche­n Sakramente (Bußsakrame­nt, Kommunion) erstreckt sich in der Erzdiözese Luxemburg von Aschermitt­woch bis Pfingstmon­tag einschließ­lich.

Fasten- und Abstinenzg­ebot Durch das Fasten und alle anderen Formen des Verzichts wird der Mensch frei gegenüber den eigenen Bedürfniss­en und Wünschen. Er wird frei für Gott und seine Mitmensche­n.

Das Abstinenzg­ebot mit dem Verzicht auf Fleischspe­isen am Aschermitt­woch und Karfreitag verpflicht­et alle ab dem vollendete­n 14. Lebensjahr.

Das Fastengebo­t mit dem „Fastenopfe­r“nach der freien Verantwort­ung des einzelnen Christen verpflicht­et zwischen dem 18.

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