Pastorale Weisungen für die Fastenzeit 2019
Umkehr und Rückkehr zur vollen Gemeinschaft mit Christus in der österlichen Bußzeit
Maß durch den Empfang des Bußsakramentes.
In der Feier der Eucharistie wird die Gemeinschaft der Getauften mit dem Herrn und seiner Kirche sichtbar. Die Kirche empfiehlt daher den ehrfürchtigen Kommunionempfang bei jeder Messfeier. Jeder Gläubige aber soll wenigstens einmal im Jahr, nach Möglichkeit in der österlichen Zeit (zwischen Aschermittwoch und Pfingsten), die Kommunion empfangen und durch diese volle Teilnahme an der Eucharistie seine Gemeinschaft mit der Kirche zum Ausdruck bringen.
Im Bußsakrament wird dem Christen, der seine Sünden bereut und aufrichtig bekennt, im Namen Gottes die Vergebung geschenkt; so erfährt er konkret die göttliche Barmherzigkeit. Jeder Christ soll sich regelmäßig prüfen, ob er in einer wichtigen Sache bewusst und freiwillig gegen Gott und gegen die Kirche, gegen seine Mitmenschen oder gegen sich selbst schuldig geworden ist. Wer sich in diesem Sinne einer schweren Sünde bewusst ist, soll diese möglichst bald, wenigstens aber innerhalb eines Jahres in der Feier des Bußsakramentes bekennen. Er ist aber auch verpflichtet, allen angerichteten Schaden nach besten Kräften gutzumachen. Auch den Gläubigen, die keine schweren Sünden zu beichten haben, wird zur sakramentalen Sündenvergebung die öftere Feier des Bußsakramentes empfohlen, wodurch sie Gott seiner überaus reichen Barmherzigkeit vergewissert.
Die persönliche Beichte fördert zudem die Selbsterkenntnis und trägt zur inneren Reife bei. Die Zeit für die österlichen Sakramente (Bußsakrament, Kommunion) erstreckt sich in der Erzdiözese Luxemburg von Aschermittwoch bis Pfingstmontag einschließlich.
Fasten- und Abstinenzgebot Durch das Fasten und alle anderen Formen des Verzichts wird der Mensch frei gegenüber den eigenen Bedürfnissen und Wünschen. Er wird frei für Gott und seine Mitmenschen.
Das Abstinenzgebot mit dem Verzicht auf Fleischspeisen am Aschermittwoch und Karfreitag verpflichtet alle ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Das Fastengebot mit dem „Fastenopfer“nach der freien Verantwortung des einzelnen Christen verpflichtet zwischen dem 18.