Gut gerechnet
Mindestlohn steigt um mehr als fünf Prozent
„Wir halten unser Versprechen“, erklärte Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP), als er gestern zusammen mit Finanzminister Pierre Gramegna (DP) die Details zur Anhebung des Mindestlohns um 100 Euro netto bekannt gab. Die Erhöhung erfolgt in drei Etappen. Zum 1. Januar war der Mindestlohn planmäßig um 1,1 Prozent gestiegen. Der Gesetzentwurf für die zweite „strukturelle“Anhebung um 0,9 Prozent befindet sich auf dem Instanzenweg und soll demnächst vom Parlament verabschiedet werden. Damit am Ende wie versprochen 100 Euro mehr in der Lohntüte landen, kommen Mindestlohnempfänger darüber hinaus in den Genuss eines Steuerkredits. Der Finanzminister geht davon aus, dass diese Maßnahme spätestens im Juli in Kraft tritt. Der Steuerkredit wie auch die 0,9-prozentige Anhebung gelten rückwirkend zum 1. Januar.
Durch den Steuerkredit kommt es laut Pierre Gramegna zu einem „Mitnahmeeffekt“. In einigen Fällen fällt das Plus deshalb etwas höher aus. In der Steuerklasse 1 bekommen Empfänger des unqualifizierten Mindestlohns 101,19 Euro, in der Steuerklasse 1A und in der Steuerklasse 2 sind es 106,39 Euro. Beim qualifizierten Mindestlohn sieht es folgendermaßen aus: In der Steuerklasse 1 schlägt das Plus mit 103,85 Euro zu Buche, in der Steuerklasse 1 A sind es 105,35 und in der Steuerklasse 2 mit 108,75 Euro.
Damit Beschäftigte, die wenig mehr als den Mindestlohn verdienen, nicht benachteiligt werden, gilt bis zu einem Einkommen von 3 000 Euro eine degressive Sonderregelung. Für den Finanzminister ist dies eine „Sache der Gerechtigkeit“.
Die beiden Erhöhungen des Mindestlohns machen etwa ein Drittel der versprochenen 100 Euro aus, der Steuerkredit zwei Drittel. Der Kredit belastet den Staatshaushalt mit 60 Millionen Euro pro Jahr. Für die beiden Minister ist die Maßnahme dennoch unverzichtbar, weil die Schere zwischen Arm und Reich in Luxemburg immer weiter auseinandergeht. Der unqualifizierte Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar bei 2 071,10 Euro, der qualifizierte Mindestlohn bei 2 485,32 Euro. Laut Minister Kersch steigt der qualifizierte Mindestlohn durch die drei Maßnahmen insgesamt um fünf Prozent, der unqualifizierte Mindestlohn gar um 5,75 Prozent.
In Luxemburg beziehen zur Zeit 60 000 Arbeitnehmer den Mindestlohn: Bei einer Gesamtbeschäftigung von 457 190 Arbeitnehmern (Januar 2019) macht dies immerhin 13 Prozent aus. 58 Prozent der Mindestlohnbezieher leben in Luxemburg, bei den restlichen 42 Prozent handelt es sich um Grenzgänger. Die Zahl der Beschäftigten, die mit dem Mindestlohn auskommen müssen, steigt übrigens rasant. Vor drei Jahren waren es erst 45 000. DS