Falschalarm im Drogenrausch
Staatsanwaltschaft fordert allgemeinnützige Arbeit
Luxemburg. Gleich neunmal hatte ein Mann am 24. April 2017 über den Polizeinotruf einen Bombenalarm im Drogenkonsumraum Abrigado gemeldet und somit einen Großeinsatz ausgelöst. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.
Neun Polizeistreifen begaben sich damals vor Ort, sorgten für eine Evakuierung und konnten kurze Zeit später Entwarnung geben: Eine Bombe war nicht gefunden worden. Auch die Suche nach dem Melder war nicht von langer Dauer. Zum einen war die Stimme von Michel E. jenen Beamten, die die Anrufe entgegengenommen hatten, bekannt. Zum anderen hatte ein Zeuge den Täter beobachtet.
Der Beschuldigte, der unter Alkoholund Medikamenteneinfluss stand, hatte denn auch schnell zu den Anrufen gestanden. Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft ist der Tatbestand des falschen Alarms gegeben. „Man muss sich aber fragen, welches Strafmaß hier angebracht ist“, bemerkte er und betonte, dass das Gefängnismilieu für den Drogenkonsumenten wohl nicht der richtige Ort ist. Demnach forderte er allgemeinnützige Arbeit. Die Richter geben ihr Urteil am 28. März bekannt. SH