„Die Philosophie stimmt nicht“
Menschenrechtskommission stellt Gutachten zum Jugendschutzgesetz vor
Im bemüht moderaten Ton ging die Commission consultative des droits de l'Homme (CCDH) gestern auf das Jugendschutzgesetz ein. „Wir sind froh, dass Justizminister Felix Braz den Jugendschutz zum Topthema gemacht hat. Der Entwurf bringt auch gewisse Fortschritte. Wir wollen nicht, dass der Text Opfer der Kritiken wird, womöglich zurückgezogen wird oder im Sand verläuft“, sagte CCDHPräsident Gilbert Pregno. Zwar umfasste ein erster Gutachtenentwurf der hauseigenen Juristin im Telegrammstil schon 15 Seiten, schlussendlich verzichtete die CCDH aber auf eine Stellungnahme zu jedem einzelnen Artikel und legte nun nur „die großen Linien“dar.
„Wir hätten gerne, dass der Text neu geschrieben wird“, meinte Pregno und verglich das Gesetzesprojekt mit „Puzzlestücken, die aus verschiedenen Kisten kommen und nicht zusammenpassen“. Ein routinierter Jurist bekäme es durchaus hin, in zwei Monaten einen Text daraus zu machen, der präzise, strukturiert und kohärent ist. Es müsse aber auch inhaltlich nachgebessert werden und hier zunächst eine breite Debatte geführt werden, ob man sich im Jugendstrafrecht bewegen will oder im Jugendschutz. Klare Altersgrenzen, klare Strafen Für die Menschenrechtskommission ist es ein Ding der Unmöglichkeit, dass ein Minderjähriger noch nach Schrassig kommen kann. „Wir haben die Unisec, die kein Heim für Streicheleinheiten ist, sondern ein richtiges Gefängnis für Jugendlich, die eine Straftat begangen haben“, stellte Pregno klar. Dennoch würden Jugendliche auch als erzieherische Maßnahme dorthin eingewiesen. Die Magistratur könne sich in ihrem Gutachten sogar vorstellen, einen Jugendlichen als „Time-out“nach Schrassig zu schicken, wenn man nicht mehr weiß, wo man ihn hinstecken soll, auch wenn er noch gar nichts angestellt hat – einfach so zum Nachdenken. Das gehe gar nicht.
„Ein Minderjähriger ist ein Minderjähriger“, sagte Deidre Du Bois. Man solle aufhören, 16-17-Jährige nach Schrassig zu schicken. Sie forderte überhaupt klare Altersgrenzen, ab wann Jugendliche verantwortlich gemacht werden können und klare Angaben, wie lange sie für was in der Unisec einsitzen müssen. „Theoretisch kann ein Zehnjähriger in die Unisec kommen und bis 18 dort verbleiben müssen.“Der Text sei von einer repressiven Philosophie geprägt, nicht einer protektionistischen.
Anamarija Tunjic forderte, dass jeder Jugendliche mindestens über alle Verfahrensrechte verfügen können muss, die auch Erwachsenen zustehen und die Prozeduren müssten dem Alter und der Reife angepasst sein. „Der Gesetzgeber soll sich an internationalen Regeln inspirieren“, sagte sie. wel