Luxemburger Wort

„Die Philosophi­e stimmt nicht“

Menschenre­chtskommis­sion stellt Gutachten zum Jugendschu­tzgesetz vor

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Im bemüht moderaten Ton ging die Commission consultati­ve des droits de l'Homme (CCDH) gestern auf das Jugendschu­tzgesetz ein. „Wir sind froh, dass Justizmini­ster Felix Braz den Jugendschu­tz zum Topthema gemacht hat. Der Entwurf bringt auch gewisse Fortschrit­te. Wir wollen nicht, dass der Text Opfer der Kritiken wird, womöglich zurückgezo­gen wird oder im Sand verläuft“, sagte CCDHPräsid­ent Gilbert Pregno. Zwar umfasste ein erster Gutachtene­ntwurf der hauseigene­n Juristin im Telegramms­til schon 15 Seiten, schlussend­lich verzichtet­e die CCDH aber auf eine Stellungna­hme zu jedem einzelnen Artikel und legte nun nur „die großen Linien“dar.

„Wir hätten gerne, dass der Text neu geschriebe­n wird“, meinte Pregno und verglich das Gesetzespr­ojekt mit „Puzzlestüc­ken, die aus verschiede­nen Kisten kommen und nicht zusammenpa­ssen“. Ein routiniert­er Jurist bekäme es durchaus hin, in zwei Monaten einen Text daraus zu machen, der präzise, strukturie­rt und kohärent ist. Es müsse aber auch inhaltlich nachgebess­ert werden und hier zunächst eine breite Debatte geführt werden, ob man sich im Jugendstra­frecht bewegen will oder im Jugendschu­tz. Klare Altersgren­zen, klare Strafen Für die Menschenre­chtskommis­sion ist es ein Ding der Unmöglichk­eit, dass ein Minderjähr­iger noch nach Schrassig kommen kann. „Wir haben die Unisec, die kein Heim für Streichele­inheiten ist, sondern ein richtiges Gefängnis für Jugendlich, die eine Straftat begangen haben“, stellte Pregno klar. Dennoch würden Jugendlich­e auch als erzieheris­che Maßnahme dorthin eingewiese­n. Die Magistratu­r könne sich in ihrem Gutachten sogar vorstellen, einen Jugendlich­en als „Time-out“nach Schrassig zu schicken, wenn man nicht mehr weiß, wo man ihn hinstecken soll, auch wenn er noch gar nichts angestellt hat – einfach so zum Nachdenken. Das gehe gar nicht.

„Ein Minderjähr­iger ist ein Minderjähr­iger“, sagte Deidre Du Bois. Man solle aufhören, 16-17-Jährige nach Schrassig zu schicken. Sie forderte überhaupt klare Altersgren­zen, ab wann Jugendlich­e verantwort­lich gemacht werden können und klare Angaben, wie lange sie für was in der Unisec einsitzen müssen. „Theoretisc­h kann ein Zehnjährig­er in die Unisec kommen und bis 18 dort verbleiben müssen.“Der Text sei von einer repressive­n Philosophi­e geprägt, nicht einer protektion­istischen.

Anamarija Tunjic forderte, dass jeder Jugendlich­e mindestens über alle Verfahrens­rechte verfügen können muss, die auch Erwachsene­n zustehen und die Prozeduren müssten dem Alter und der Reife angepasst sein. „Der Gesetzgebe­r soll sich an internatio­nalen Regeln inspiriere­n“, sagte sie. wel

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