Im Auftrag der Öffentlichkeit
Die EU streitet darüber, ob Informanten, die Missstände aufdecken und sich an Medien wenden, beschützt werden müssen
Brüssel. Die LuxLeaks-Affäre hätte es ohne Antoine Deltour nicht gegeben. Der ehemalige Angestellte beim Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) hatte Dokumente weitergegeben, die zeigten, wie Konzerne in Luxemburg Steuern in Milliardenhöhe vermeiden – mithilfe der Luxemburger Finanzbehörde. Deltour, der offensichtliche Missstände aufdeckte, landete jedoch wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und Diebstahls auf der Anklagebank.
Um derartige Fälle in Zukunft zu verhindern, wird in der Europäischen Union derzeit über ein neues Gesetz verhandelt, das derartige „Whistleblower“vor Strafverfolgung schützen soll. Noch vor den EU-Wahlen im Mai soll die Richtlinie angenommen werden, doch unter den Mitgliedstaaten, so wie zwischen dem EU-Parlament und dem Rat der EU, der die Positionen der Mitgliedstaaten bündelt, bestehen noch erhebliche Unterschiede. Im Kern des Streits steht die Frage, an wen sich ein Whistleblower mit einem Missstand wenden soll.
Die von der EU-Kommission ausgearbeitete Richtlinie schlägt den EU-Staaten vor, dass sie sicherstellen sollen, dass Betriebe und Verwaltungen „interne Kanäle“bereitstellen, damit Arbeitnehmer Probleme melden können. Laut Richtlinienentwurf müssen Informanten in der Regel zunächst diese internen Kanäle nutzen. Wenn diese Kanäle aber nicht funktionieren, können sie sich dann bei den zuständigen Behörden melden. Erst als letztes Mittel sollen sich die Whistleblower an die Medien wenden, sollten die vorherigen Versuche scheitern – etwa indem die Meldung nicht ernst genommen wurde. Das EU-Parlament, das über diesen Text derzeit mit den EUStaaten verhandelt, meint dagegen, dass Informanten flexibel entscheiden sollen, an wen sie sich wenden. Doch der Rat der EU-Staaten will, dass ein Informant nur dann den vollen Schutz des Gesetzes genießen soll, wenn er in einem ersten Schritt versucht, mit seinem Anliegen in seiner Firma vorstellig zu werden. Vor allem Frankreich, Deutschland, Ungarn und Österreich sind in dieser Frage stur.
Luxemburgs Justizminister Félix Braz (Déi Gréng) sagt dagegen, dass das Stufensystem und die Debatte darüber „nicht sehr sinnvoll ist“. Die Richtlinie muss „verständlich für potenzielle Whistleblower sein“. Für Braz ist es wichtig, dass es interne Meldekanäle gibt. Eine Verpflichtung, Missstände in einem ersten Schritt firmenintern zu melden, habe allerdings „keinen Mehrwert“, so der Minister.
Missbräuche, die dadurch entstehen könnten, dass ein Informant sich sofort an die Presse wendet, verhindere man dadurch kaum, so Braz. „Die Vorstellung, wonach Prozeduren eine Garantie dafür seien, dass der Schutz von Informanten keine Missbräuche mit sich
Doch Kövesis Kampf hat sich auf die europäische Bühne verlagert. Die rumänische Regierung versucht nun, ihre Kandidatur mit allen Mitteln zu sabotieren. In Rumänien eröffnete eine Sonderermittlungsbehörde bereits zwei Verfahren gegen Kövesi. „Es wird verzweifelt versucht, mich bei meiner Kandidatur aufzuhalten“, sagte sie, als sie aus dem Verhör am Donnerstag trat. „Sie haben mich am 7. März vorgeladen, weil sie wussten, dass das Europäische Parlament an dem Tag über meine Kandidatur abstimmen würde.“
Luxemburg unterstützt Kövesi Das EU-Parlament entschied sich dennoch für Laura Kövesi. Doch die rumänische Regierung, die derzeit den Vorsitz im Rat der EU inne hat, wo die Mitgliedstaaten vertreten sind, schaffte es, eine Abstimmung unter den Mitgliedstaaten gegen Kövesi zu drehen. Der Rat der EU befürwortet demnach die Gegenkandidatur des Franzosen Jean-François Bohnert.
Luxemburgs Justizminister Felix Braz (Déi Gréng) unterstützte allerdings Kövesis Kandidatur. „Sowohl Kövesi wie auch Bohnert sind sehr gute Kandidaten“, sagt er. Braz betont dabei, dass die zwei Kandidaten einen guten Job in Luxemburg machen würden. Der Job des ersten europäischen Staatsanwalts wird darin bestehen, die Institution aufzubauen, so Braz weiter und die „politische Brisanz von Kövesis Kandidatur mache das schwieriger“. „Für eine derartige Aufgabe wäre Gelassenheit von Vorteil.“
Doch der Justizminister will sich nicht auf dieses Spiel einlassen: „Die Polemik rund um Laura Kövesi ist kein Argument, um sie nicht für den Posten in Betracht zu nehmen“, sagt er, denn genau das wünschten sich diejenigen, die diese Polemik losgetreten haben. Ob es am Ende Kövesi oder Bohnert wird, müssen Parlament und Rat nun unter sich aushandeln. Nur einer der beiden kann den Job in Luxemburg bekommen. bringt, ist abwegig“, meint der Minister. Deswegen sei die Debatte „letztendlich irrelevant“. „Ein Whistleblower muss Bedingungen erfüllen“, so Braz, „das ist die eigentliche Frage und nicht das stufenweise Vorgehen“. Deltour kam in Luxemburg straffrei davon, weil er die Bedingung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfüllte, um als Whistleblower angesehen zu werden. Darzu gehören Bedingungen wie das öffentliche Interesse oder die Echtheit der vermittelten Informationen.
Braz stellte am Freitag am Rande eines EU-Treffen in Brüssel aber zufrieden fest, dass „immer mehr Staaten sich von ihrer Anfangsposition distanzieren, was das schrittweise Vorgehen angeht.“Kurz: Ein Kompromiss mit dem Parlament zeichnet sich ab. dv