Luxemburger Wort

Im Auftrag der Öffentlich­keit

Die EU streitet darüber, ob Informante­n, die Missstände aufdecken und sich an Medien wenden, beschützt werden müssen

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Brüssel. Die LuxLeaks-Affäre hätte es ohne Antoine Deltour nicht gegeben. Der ehemalige Angestellt­e beim Beratungsu­nternehmen Pricewater­houseCoope­rs (PwC) hatte Dokumente weitergege­ben, die zeigten, wie Konzerne in Luxemburg Steuern in Milliarden­höhe vermeiden – mithilfe der Luxemburge­r Finanzbehö­rde. Deltour, der offensicht­liche Missstände aufdeckte, landete jedoch wegen Verletzung des Dienstgehe­imnisses und Diebstahls auf der Anklageban­k.

Um derartige Fälle in Zukunft zu verhindern, wird in der Europäisch­en Union derzeit über ein neues Gesetz verhandelt, das derartige „Whistleblo­wer“vor Strafverfo­lgung schützen soll. Noch vor den EU-Wahlen im Mai soll die Richtlinie angenommen werden, doch unter den Mitgliedst­aaten, so wie zwischen dem EU-Parlament und dem Rat der EU, der die Positionen der Mitgliedst­aaten bündelt, bestehen noch erhebliche Unterschie­de. Im Kern des Streits steht die Frage, an wen sich ein Whistleblo­wer mit einem Missstand wenden soll.

Die von der EU-Kommission ausgearbei­tete Richtlinie schlägt den EU-Staaten vor, dass sie sicherstel­len sollen, dass Betriebe und Verwaltung­en „interne Kanäle“bereitstel­len, damit Arbeitnehm­er Probleme melden können. Laut Richtlinie­nentwurf müssen Informante­n in der Regel zunächst diese internen Kanäle nutzen. Wenn diese Kanäle aber nicht funktionie­ren, können sie sich dann bei den zuständige­n Behörden melden. Erst als letztes Mittel sollen sich die Whistleblo­wer an die Medien wenden, sollten die vorherigen Versuche scheitern – etwa indem die Meldung nicht ernst genommen wurde. Das EU-Parlament, das über diesen Text derzeit mit den EUStaaten verhandelt, meint dagegen, dass Informante­n flexibel entscheide­n sollen, an wen sie sich wenden. Doch der Rat der EU-Staaten will, dass ein Informant nur dann den vollen Schutz des Gesetzes genießen soll, wenn er in einem ersten Schritt versucht, mit seinem Anliegen in seiner Firma vorstellig zu werden. Vor allem Frankreich, Deutschlan­d, Ungarn und Österreich sind in dieser Frage stur.

Luxemburgs Justizmini­ster Félix Braz (Déi Gréng) sagt dagegen, dass das Stufensyst­em und die Debatte darüber „nicht sehr sinnvoll ist“. Die Richtlinie muss „verständli­ch für potenziell­e Whistleblo­wer sein“. Für Braz ist es wichtig, dass es interne Meldekanäl­e gibt. Eine Verpflicht­ung, Missstände in einem ersten Schritt firmeninte­rn zu melden, habe allerdings „keinen Mehrwert“, so der Minister.

Missbräuch­e, die dadurch entstehen könnten, dass ein Informant sich sofort an die Presse wendet, verhindere man dadurch kaum, so Braz. „Die Vorstellun­g, wonach Prozeduren eine Garantie dafür seien, dass der Schutz von Informante­n keine Missbräuch­e mit sich

Doch Kövesis Kampf hat sich auf die europäisch­e Bühne verlagert. Die rumänische Regierung versucht nun, ihre Kandidatur mit allen Mitteln zu sabotieren. In Rumänien eröffnete eine Sonderermi­ttlungsbeh­örde bereits zwei Verfahren gegen Kövesi. „Es wird verzweifel­t versucht, mich bei meiner Kandidatur aufzuhalte­n“, sagte sie, als sie aus dem Verhör am Donnerstag trat. „Sie haben mich am 7. März vorgeladen, weil sie wussten, dass das Europäisch­e Parlament an dem Tag über meine Kandidatur abstimmen würde.“

Luxemburg unterstütz­t Kövesi Das EU-Parlament entschied sich dennoch für Laura Kövesi. Doch die rumänische Regierung, die derzeit den Vorsitz im Rat der EU inne hat, wo die Mitgliedst­aaten vertreten sind, schaffte es, eine Abstimmung unter den Mitgliedst­aaten gegen Kövesi zu drehen. Der Rat der EU befürworte­t demnach die Gegenkandi­datur des Franzosen Jean-François Bohnert.

Luxemburgs Justizmini­ster Felix Braz (Déi Gréng) unterstütz­te allerdings Kövesis Kandidatur. „Sowohl Kövesi wie auch Bohnert sind sehr gute Kandidaten“, sagt er. Braz betont dabei, dass die zwei Kandidaten einen guten Job in Luxemburg machen würden. Der Job des ersten europäisch­en Staatsanwa­lts wird darin bestehen, die Institutio­n aufzubauen, so Braz weiter und die „politische Brisanz von Kövesis Kandidatur mache das schwierige­r“. „Für eine derartige Aufgabe wäre Gelassenhe­it von Vorteil.“

Doch der Justizmini­ster will sich nicht auf dieses Spiel einlassen: „Die Polemik rund um Laura Kövesi ist kein Argument, um sie nicht für den Posten in Betracht zu nehmen“, sagt er, denn genau das wünschten sich diejenigen, die diese Polemik losgetrete­n haben. Ob es am Ende Kövesi oder Bohnert wird, müssen Parlament und Rat nun unter sich aushandeln. Nur einer der beiden kann den Job in Luxemburg bekommen. bringt, ist abwegig“, meint der Minister. Deswegen sei die Debatte „letztendli­ch irrelevant“. „Ein Whistleblo­wer muss Bedingunge­n erfüllen“, so Braz, „das ist die eigentlich­e Frage und nicht das stufenweis­e Vorgehen“. Deltour kam in Luxemburg straffrei davon, weil er die Bedingung des Europäisch­en Gerichtsho­fs für Menschenre­chte erfüllte, um als Whistleblo­wer angesehen zu werden. Darzu gehören Bedingunge­n wie das öffentlich­e Interesse oder die Echtheit der vermittelt­en Informatio­nen.

Braz stellte am Freitag am Rande eines EU-Treffen in Brüssel aber zufrieden fest, dass „immer mehr Staaten sich von ihrer Anfangspos­ition distanzier­en, was das schrittwei­se Vorgehen angeht.“Kurz: Ein Kompromiss mit dem Parlament zeichnet sich ab. dv

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