Luxemburger Wort

Jäger vor Gericht

Fall um Gewehrkuge­l in Fentingen wird kommende Woche verhandelt

-

Fentingen. Rund zweieinhal­b Jahre, nachdem eine Frau auf einer Terrasse in einem Wohnvierte­l am Ortsrand von Fentingen von einer Kugel im Gesicht getroffen und dabei schwer verletzt worden war, kommt es nun zu einem Gerichtsve­rfahren.

Am kommenden Dienstag und Mittwoch muss sich ein Jäger wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung vor der 13. Kammer des Bezirksger­ichts Luxemburg verantwort­en.

Die Folgerung liegt demnach nahe, dass es sich bei dem Vorfall vom 24. September 2016 um einen tragischen Unfall handelte, der durch das fehlerhaft­e Handeln eines Menschen verursacht wurde. Jagd auf ein Wildschwei­n Die Ermittlung­en hatten sich zunächst auf jene drei Jäger konzentrie­rt, die an jenem Samstagabe­nd vor Ort auf die Jagd nach Wildschwei­nen gingen, als ein örtlicher Landwirt ein Maisfeld aberntete. Von der landwirtsc­haftlichen Maschine aufgeschre­ckt, war ein Wildschwei­n aus dem Feld geflüchtet. Die drei Jäger gaben daraufhin vier Schüsse auf das Tier ab, ohne es jedoch zu treffen.

Wie eine Kugel schlussend­lich im Unterkiefe­r des Opfers landen konnte, das war eine der Fragen, mit denen mehrere Gutachter inzwischen befasst wurden. Deren Ergebnisse werden Gegenstand des nun anberaumte­n Gerichtsve­rfahrens sein.

Jägern ist nicht verboten, in der Nähe von Wohnhäuser­n zu schießen. Das Jagdgesetz sieht keine Mindestdis­tanz zu Wohnsiedlu­ngen vor. Allerdings sind Jäger angehalten, keine Schüsse in Richtung eines Wohnhauses abzugeben. Auch müssen sie bei der Schussabga­be darauf achten, dass die Kugel von oben nach unten abgefeuert wird und somit im Boden landet.

Die Ermittlung­en selbst dauerten rund 20 Monate an. Sie konnten Anfang Juni vergangene­n Jahres abgeschlos­sen werden. Die Staatsanwa­ltschaft beantragte dabei die Anklageerh­ebung gegen einen von drei Jägern, die zur Tatzeit in der Nähe des Wohnvierte­ls in Fentingen auf ein Wildschwei­n schossen.

Spätfolgen für das Opfer Die Ratskammer des Bezirksger­ichts Luxemburg entschied nun, dass die Beweislage ausreicht, um ein Gerichtsve­rfahren gegen den beschuldig­ten Jäger zu führen.

Das Opfer, eine Frau aus Belgien, die an jenem Tag bei einer Bekannten zu Besuch war, musste nach dem Vorfall mehrfach operiert werden und leidet, wie sie bei „L'essentiel“ausgesagt hatte, noch immer unter den körperlich­en und psychische­n Folgen. Ihr Unterkiefe­r musste plastisch wiederherg­estellt werden. jag/str/SH

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg