Jäger vor Gericht
Fall um Gewehrkugel in Fentingen wird kommende Woche verhandelt
Fentingen. Rund zweieinhalb Jahre, nachdem eine Frau auf einer Terrasse in einem Wohnviertel am Ortsrand von Fentingen von einer Kugel im Gesicht getroffen und dabei schwer verletzt worden war, kommt es nun zu einem Gerichtsverfahren.
Am kommenden Dienstag und Mittwoch muss sich ein Jäger wegen fahrlässiger Körperverletzung vor der 13. Kammer des Bezirksgerichts Luxemburg verantworten.
Die Folgerung liegt demnach nahe, dass es sich bei dem Vorfall vom 24. September 2016 um einen tragischen Unfall handelte, der durch das fehlerhafte Handeln eines Menschen verursacht wurde. Jagd auf ein Wildschwein Die Ermittlungen hatten sich zunächst auf jene drei Jäger konzentriert, die an jenem Samstagabend vor Ort auf die Jagd nach Wildschweinen gingen, als ein örtlicher Landwirt ein Maisfeld aberntete. Von der landwirtschaftlichen Maschine aufgeschreckt, war ein Wildschwein aus dem Feld geflüchtet. Die drei Jäger gaben daraufhin vier Schüsse auf das Tier ab, ohne es jedoch zu treffen.
Wie eine Kugel schlussendlich im Unterkiefer des Opfers landen konnte, das war eine der Fragen, mit denen mehrere Gutachter inzwischen befasst wurden. Deren Ergebnisse werden Gegenstand des nun anberaumten Gerichtsverfahrens sein.
Jägern ist nicht verboten, in der Nähe von Wohnhäusern zu schießen. Das Jagdgesetz sieht keine Mindestdistanz zu Wohnsiedlungen vor. Allerdings sind Jäger angehalten, keine Schüsse in Richtung eines Wohnhauses abzugeben. Auch müssen sie bei der Schussabgabe darauf achten, dass die Kugel von oben nach unten abgefeuert wird und somit im Boden landet.
Die Ermittlungen selbst dauerten rund 20 Monate an. Sie konnten Anfang Juni vergangenen Jahres abgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte dabei die Anklageerhebung gegen einen von drei Jägern, die zur Tatzeit in der Nähe des Wohnviertels in Fentingen auf ein Wildschwein schossen.
Spätfolgen für das Opfer Die Ratskammer des Bezirksgerichts Luxemburg entschied nun, dass die Beweislage ausreicht, um ein Gerichtsverfahren gegen den beschuldigten Jäger zu führen.
Das Opfer, eine Frau aus Belgien, die an jenem Tag bei einer Bekannten zu Besuch war, musste nach dem Vorfall mehrfach operiert werden und leidet, wie sie bei „L'essentiel“ausgesagt hatte, noch immer unter den körperlichen und psychischen Folgen. Ihr Unterkiefer musste plastisch wiederhergestellt werden. jag/str/SH