Luxemburger Wort

Freiheitss­trafe gefordert

Prozess um tödliche Messerstec­herei in Mertert

-

Luxemburg. Erstach die Frau ihren ehemaligen Partner absichtlic­h oder handelte sie in Notwehr? Dieser Frage müssen die Richter der Kriminalka­mmer nachgehen.

Fakt ist, dass dem Mann am Morgen des 17. Februar 2015 in Mertert mit einem Küchenmess­er drei tiefe Schnitte am Oberkörper zugefügt wurden, dies nachdem es zwischen ihm und der nun wegen Totschlags angeklagte­n Frau zu einem Streit gekommen war. Der Mann, der die Beschuldig­te während Jahren immer wieder misshandel­t hatte, erlag wenig später seinen Verletzung­en.

Wie sich die Tat genau abspielte, konnte nicht geklärt werden. Die Angeklagte gab erneut an, sich gewehrt zu haben und sich nicht genau an den Vorfall erinnern zu können. Auch konnte sie nicht erklären, wie es möglich ist, dass sich der Mann zum Tatzeitpun­kt wieder in der Küche befand, nachdem eine Zeugin, die die Nacht in der Wohnung verbrachte, ihn zuvor vor die Tür gesetzt hatte.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft sprach von einem schwierige­n Fall: „Wir haben ein Opfer, das keinen sympathisc­hen Eindruck vermittelt, und das es, nach allem, was es den Frauen angetan hatte, wohl verdient hatte, eine Strafe zu bekommen“, erklärte er, betonte aber auch, dass das Strafrecht gelte und nicht die Moral. Und dieses lasse nicht zu, dass man auf eine Person einsteche. In seinen Augen gibt es kein Element, das die Notwehr belegt.

Mildernde Umstände rechnete er der Angeklagte­n allerdings an. Er forderte eine 15-jährige Freiheitss­trafe, die unter Auflagen teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Das Urteil ergeht am 4. April. SH

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg