Freiheitsstrafe gefordert
Prozess um tödliche Messerstecherei in Mertert
Luxemburg. Erstach die Frau ihren ehemaligen Partner absichtlich oder handelte sie in Notwehr? Dieser Frage müssen die Richter der Kriminalkammer nachgehen.
Fakt ist, dass dem Mann am Morgen des 17. Februar 2015 in Mertert mit einem Küchenmesser drei tiefe Schnitte am Oberkörper zugefügt wurden, dies nachdem es zwischen ihm und der nun wegen Totschlags angeklagten Frau zu einem Streit gekommen war. Der Mann, der die Beschuldigte während Jahren immer wieder misshandelt hatte, erlag wenig später seinen Verletzungen.
Wie sich die Tat genau abspielte, konnte nicht geklärt werden. Die Angeklagte gab erneut an, sich gewehrt zu haben und sich nicht genau an den Vorfall erinnern zu können. Auch konnte sie nicht erklären, wie es möglich ist, dass sich der Mann zum Tatzeitpunkt wieder in der Küche befand, nachdem eine Zeugin, die die Nacht in der Wohnung verbrachte, ihn zuvor vor die Tür gesetzt hatte.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sprach von einem schwierigen Fall: „Wir haben ein Opfer, das keinen sympathischen Eindruck vermittelt, und das es, nach allem, was es den Frauen angetan hatte, wohl verdient hatte, eine Strafe zu bekommen“, erklärte er, betonte aber auch, dass das Strafrecht gelte und nicht die Moral. Und dieses lasse nicht zu, dass man auf eine Person einsteche. In seinen Augen gibt es kein Element, das die Notwehr belegt.
Mildernde Umstände rechnete er der Angeklagten allerdings an. Er forderte eine 15-jährige Freiheitsstrafe, die unter Auflagen teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Das Urteil ergeht am 4. April. SH