120 Cannabis-Patienten
250 Ärzte haben spezifische Ausbildung absolviert
Luxemburg. Seit der CannabisKonsum zu medizinischen Zwecken vor gut drei Monaten legalisiert wurde, haben luxemburgische Ärzte insgesamt rund sieben Kilogramm Cannabis verschrieben. Das geht aus der Antwort von Gesundheitsminister Etienne Schneider (LSAP) auf eine Anfrage der CSV-Abgeordneten Martine Hansen hervor.
Seit dem 20. Januar 2019 sind von insgesamt 2 014 Ärzten in Luxemburg rund 250 befugt, ihren Patienten Cannabis als schmerzlinderndes Mittel zu verschreiben. Schneider zufolge werden derzeit mehr als 120 Patienten mit THChaltigem Cannabis behandelt.
Der Wirkstoff wird vor allem bei schwerwiegenden Krankheiten wie etwa Multiple Sklerose oder Krebs verschrieben, überwiegend in Blütenform. Das Projekt „medizinisches Cannabis“befindet sich in einer zweijährigen Testphase. Eine vorläufige Bilanz soll im Jahr 2021 gezogen werden. Cannabidiol- Erzeugnisse sind in Luxemburg legal In einer weiteren Anfrage befasst sich der ADR-Abgeordnete Jeff Engelen mit THC-freien Cannabiserzeugnissen. Von Gesundheitsminister Etienne Schneider und Justizminister Félix Braz (Déi Gréng) wollte er wissen, ob Cannabidiol (CBD) auch als Rauschmittel angesehen wird und welche gesetzlichen Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Geschäft dieses legal verkaufen darf.
CBD-Erzeugnissen werden vergleichbare medizinische Wirkungen nachgesagt wie dem psychoaktiven THC, das Ärzte ihren Patienten seit Januar verschreiben dürfen – allerdings ohne berauschende Wirkung. Dies bekräftigen auch die beiden Minister in ihrer Antwort: CBD ist eben deswegen nicht als Rauschmittel eingestuft. Aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach sei der Wirkstoff gesundheitlich unbedenklich und weder berauschend noch suchterzeugend.
Trotzdem seien Lebensmittel, die CBD enthalten, nach wie vor nicht zugelassen, weder in Luxemburg noch im europäischen Ausland. Der Grund dafür ist, dass diese Produkte als Novel Food angesehen werden und daher eine europäische Zulassung benötigen. Diese liegt allerdings bis heute nicht vor.
Auch im Bereich der Kosmetik und des Tabaks müssten nationale und europäische Vorschriften beachtet werden. SC/str