Landesplanung, Logement, Leitpläne
Wenn die Landesplanung auch zur Begradigung der Schieflage am Wohnungsmarkt beitragen soll, dann braucht sie dafür die geeigneten Instrumente. Eines dieser Instrumente könnte der plan sectoriel logements sein. Könnte. Denn in den vergangenen Wochen und Monaten ist es still geworden um die vier Leitpläne – Gewerbegebiete, Grünlandschaften, Mobilität, Wohnungsbau –, die die Landesplanung in geordnete gesetzliche Bahnen lenken soll. Noch unter dem früheren Landesplanungsminister François Bausch (Déi Gréng) waren die Dokumente in ihrer überarbeiteten Fassung Mitte 2018 ein zweites Mal auf den Instanzenweg geschickt worden (der erste Anlauf war vier Jahre zuvor aufgrund von gesetzlichen Unvereinbarkeiten abgebrochen worden). Nun liegt es an dessen Parteikollegen Claude Turmes, der das Ressort im Dezember 2018 übernommen hat, die Vorarbeit zu vollenden. Zu dieser Vorarbeit gehört beispielsweise die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP), die seit März 2018 vorliegt. Für den plan sectoriel logements gelangt die SUP zur Schlussfolgerung, dass die Bauvorhaben „ohne erhebliche Umweltauswirkungen“verwirklicht werden können – vorausgesetzt „die notwendigen Vermeidungs-, Verminderungsund Kompensationsmaßnahmen“werden umgesetzt. Die SUP nimmt die Folgen für Boden-, Klima-, Landschafts- und Wasserschutz sowie die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit unter die Lupe. Lediglich bei zwei Projekten (in Bartringen und in Lorentzweiler) plädiert die Umweltanalyse mit dem Verweis auf die Wahrung der biologischen Vielfalt für eine reduzierte Umsetzung. An Ambitionen mangelt es dem Leitplan Logement dennoch nicht. So werden immerhin 511 Hektar an 20 Standorten als vorrangige Bauvorhaben ausgewiesen, beispielsweise ehemalige Industriegelände in Düdelingen und Wiltz. mas