Daten gehen nicht verloren
Zulassungen in Fahrzeugdatenbank gespeichert
Luxemburg. Wie wird mit den Daten der sogenannten „grauen Karte“im Fall von länger abgemeldeten Fahrzeugen umgegangen? Dies erläutert Mobilitätsminister François Bausch in seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage des Csv-abgeordneten Félix Eischen.
Üblicherweise schickt man bei einer Abmeldung die graue Karte an die Société nationale de circulation automobile (SNCA), während man den gelben Fahrzeugzulassungsschein behält. Diese Regelung gibt es allerdings erst seit einigen Jahren.
Bevor die gelbe Karte 2006 eingeführt wurde, hatten Fahrzeugbesitzer als Beleg nur die graue Karte, die sie bei einer temporären Abmeldung einsenden mussten. Wie Eischen in seiner parlamentarischen Antwort schreibt, hätte er Informationen erhalten, wonach graue Karten, die vor 2002 eingeschickt wurden und im Gebäude der SNCA in Esch/alzette aufgehoben wurden, vor Kurzem zerstört worden wären, ohne vorher eingescannt zu werden.
Da Besitzer kein anderes Dokument als Eigentumsnachweis hätten, würde das bedeuten, dass Fahrer, die zum Beispiel ihr Motorrad vor 25 Jahren abgemeldet hätten, dieses nicht wieder anmelden könnten.
Doch François Bausch kann in seinem Antwortschreiben Entwarnung geben. Sowohl vor der Einführung der gelben Karte (Certificat d'immatriculation, Partie II), als auch danach wurden alle nötigen Informationen in einer Fahrzeugdatenbank erfasst. Dies werde seit den 1970er-jahren so gehandhabt, so Bausch. Es würden demnach keine physischen grauen Karten archiviert oder zerstört, ohne, dass alle nötigen Informationen in einer Datenbank festgehalten werden würden. Dies sei auch im Falle einer permanenten Abmeldung so.
Besitzer, die ihre graue Karte eingeschickt haben, können ihr Fahrzeug also jederzeit wieder anmelden, wenn sie wieder damit fahren wollen.
Ausnahmen bestätigen Regel
Trotz der umfangreichen Datenerfassung gebe es jedoch Fälle, in denen Informationen bei der Umstellung vom alten Lochkartensystem auf ein elektronisches System in den 1970er-jahren verloren gegangen seien. Dies bestätigt Minister Bausch.
Bei diesen Fahrzeugen handele es sich meistens um Traktoren oder Motorräder. In diesen Fällen würden die Fahrzeuge allerdings wieder in die Datenbank aufgenommen und der Besitzer könnte es über eine ministerielle Genehmigung wieder anmelden. Dies käme jedoch nur sehr selten vor, so Bausch. SC Vor Einführung der gelben Karte galt als Beleg einzig die graue Karte.