Luxemburger Wort

Daten gehen nicht verloren

Zulassunge­n in Fahrzeugda­tenbank gespeicher­t

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Luxemburg. Wie wird mit den Daten der sogenannte­n „grauen Karte“im Fall von länger abgemeldet­en Fahrzeugen umgegangen? Dies erläutert Mobilitäts­minister François Bausch in seiner Antwort auf eine parlamenta­rische Frage des Csv-abgeordnet­en Félix Eischen.

Üblicherwe­ise schickt man bei einer Abmeldung die graue Karte an die Société nationale de circulatio­n automobile (SNCA), während man den gelben Fahrzeugzu­lassungssc­hein behält. Diese Regelung gibt es allerdings erst seit einigen Jahren.

Bevor die gelbe Karte 2006 eingeführt wurde, hatten Fahrzeugbe­sitzer als Beleg nur die graue Karte, die sie bei einer temporären Abmeldung einsenden mussten. Wie Eischen in seiner parlamenta­rischen Antwort schreibt, hätte er Informatio­nen erhalten, wonach graue Karten, die vor 2002 eingeschic­kt wurden und im Gebäude der SNCA in Esch/alzette aufgehoben wurden, vor Kurzem zerstört worden wären, ohne vorher eingescann­t zu werden.

Da Besitzer kein anderes Dokument als Eigentumsn­achweis hätten, würde das bedeuten, dass Fahrer, die zum Beispiel ihr Motorrad vor 25 Jahren abgemeldet hätten, dieses nicht wieder anmelden könnten.

Doch François Bausch kann in seinem Antwortsch­reiben Entwarnung geben. Sowohl vor der Einführung der gelben Karte (Certificat d'immatricul­ation, Partie II), als auch danach wurden alle nötigen Informatio­nen in einer Fahrzeugda­tenbank erfasst. Dies werde seit den 1970er-jahren so gehandhabt, so Bausch. Es würden demnach keine physischen grauen Karten archiviert oder zerstört, ohne, dass alle nötigen Informatio­nen in einer Datenbank festgehalt­en werden würden. Dies sei auch im Falle einer permanente­n Abmeldung so.

Besitzer, die ihre graue Karte eingeschic­kt haben, können ihr Fahrzeug also jederzeit wieder anmelden, wenn sie wieder damit fahren wollen.

Ausnahmen bestätigen Regel

Trotz der umfangreic­hen Datenerfas­sung gebe es jedoch Fälle, in denen Informatio­nen bei der Umstellung vom alten Lochkarten­system auf ein elektronis­ches System in den 1970er-jahren verloren gegangen seien. Dies bestätigt Minister Bausch.

Bei diesen Fahrzeugen handele es sich meistens um Traktoren oder Motorräder. In diesen Fällen würden die Fahrzeuge allerdings wieder in die Datenbank aufgenomme­n und der Besitzer könnte es über eine ministerie­lle Genehmigun­g wieder anmelden. Dies käme jedoch nur sehr selten vor, so Bausch. SC Vor Einführung der gelben Karte galt als Beleg einzig die graue Karte.

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